News-Archiv


03.09.2008 - Datenweitergabe nur bei ausdrücklicher Einwilligung

Vorherige Newsmeldung Nächste Newsmeldung

Datenspeicherung
Berlin (AFP) - Die Datenweitergabe soll künftig nur bei ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erlaubt sein. Einen entsprechenden Gesetzentwurf kündigte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) nach dem Datenschutzgipfel in Berlin an. Er solle bis Ende November vorliegen. Bei Datenmissbrauch sollen zudem die Bußgelder erhöht oder die Strafen verschärft werden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar zeigte sich zufrieden mit den Ergebnissen des Gipfeltreffens. Er forderte aber erneut eine bessere personelle Ausstattung bei der Datenschutzkontrolle.

Bislang dürfen Unternehmen eine begrenzte Zahl von Daten - Name, Anschrift, Geburtsjahr, Beruf sowie akademische Grade und Titel - nutzen, wenn der Betroffene nicht ausdrücklich widerspricht. Nach den Plänen der Bundesregierung soll dies künftig nur möglich sein, wenn der Betroffene ausdrücklich zustimmt. Beraten will die Bundesregierung laut Schäuble auch über eine Kennzeichnungspflicht für Daten, so dass der Verbraucher erkennen kann, wie und woher ein Unternehmen Angaben über ihn erhalten hat.

Unter den beim Datenschutzgipfel versammelten Teilnehmern habe "große Übereinstimmung" geherrscht, berichtete Schäuble. Getroffen hatte er sich mit Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU), Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU), dem Datenschutzbeauftragten Schaar sowie Ländervertretern. Mit dem Treffen reagierte Schäuble auf die in den vergangenen Wochen bekannt gewordenen Fälle von Datenmissbrauch.

(03.09.2008 / Quelle: © 2008 AFP)