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26.08.2008 - Betriebsrat soll ins Internet können

Justitia
Das Internet sei inzwischen eine allgemein genutzte und umfassende Informationsquelle, die der Betriebsrat generell benötige, um seine Aufgaben wahrnehmen zu können, befand das LAG. Das gelte unabhängig davon, ob der Betriebsrat den Internetzugang gerade für bestimmte Informationen brauche, oder ob er bestimmte im Internet verfügbare Informationen auch auf andere Weise beschaffen könne. Das BAG hatte noch 2006 im Fall einer Baumarktkette entschieden, ein Internetzugang sei für Betriebsräte zwar durchaus sinnvoll, im konkreten Fall einer Ladenkette mit unternehmensinternem Intranet aber nicht unbedingt erforderlich.
(26.08.2008 / Quelle: © 2008 AFP)



