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03.06.2008 - Bundeskabinett verabschiedet BKA-Gesetz

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Wolfgang Schäuble
Berlin (AFP) - Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das neue BKA-Gesetz verabschiedet: Dies teilte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in Berlin mit. Er sprach von einem "wichtigen Baustein in der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland". Dem BKA-Gesetz zufolge, das auch die Online-Durchsuchung von Computern regelt, soll das Bundeskriminalamt bei schweren terroristischen Gefahren künftig präventiv und eigenständig tätig werden können. Das Kabinett beschloss auch das umstrittene Abkommen mit den USA über einen einfacheren Datenaustausch im Anti-Terror-Kampf.

Schäuble hatte den Entwurf zum BKA-Gesetz mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) abgestimmt. Die SPD-Fraktion fordert aber mehrere Änderungen. Neben der Regelung zur Rasterfahndung wollen die Sozialdemokraten nicht, dass das Zeugnisverweigerungsrecht auf Seelsorger öffentlich-rechtlicher Körperschaften beschränkt bleibt. Muslimische Geistliche wären dann von diesem Recht ausgenommen.

Das Abkommen mit den USA über einen einfacheren Datenaustausch im Anti-Terror-Kampf sieht vor, dass Fahnder künftig eine unbürokratische Voranfrage stellen können, ob in den Datenbanken des jeweils anderen Landes Informationen zu einem Verdächtigen vorliegen, der dem terroristischen Umfeld zugerechnet wird. Trifft dies zu, dann können Fingerabdrücke und Angaben zur Person wie das Geburtsdatum oder die Staatsangehörigkeit übermittelt werden. Daten wie die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder die sexuelle Orientierung dürften nur zur Verfügung gestellt werden, wenn sie für die Zwecke des Abkommens "besonders relevant" seien, erklärte das Bundesinnenministerium.

Schäuble und Zypries hatten die Vereinbarung im März in Berlin mit ihren US-Kollegen in Berlin paraphiert. Datenschützer, Oppositionsvertreter und SPD-Politiker hatten in der Folge Bedenken angemeldet. Aufgenommen wurden daraufhin Regelungen über die Berichtigung unrichtiger und die Löschung nicht mehr erforderlicher Daten sowie Informationspflichten über die Weiterverarbeitung. Das Abkommen bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Es soll sich auch auf genetische Fingerabdrücke beziehen, sobald dazu in den USA die technischen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

(03.06.2008 / Quelle: © 2008 AFP)