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07.04.2008 - Telekom schließt in Mammut-Prozess Vergleich mit Aktionären aus

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Frankfurt/Main (AFP) - Nach dem ersten Verhandlungstag im Mammut-Prozess von 16.000 Klein-Aktionären gegen die Deutsche Telekom zeichnet sich kein rasches Urteil ab. Die Telekom schließe einen Vergleich mit den Anlegern grundsätzlich aus, sagte Telekom-Anwalt Bernd-Wilhelm Schmitz am Montag vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main. Das Unternehmen halte die Klagen der Anleger für unbegründet. Die Kläger-Anwälte kritisierten die Verteidigungsstrategie des Konzerns und forderten verbesserte Einsicht in Akten aus einem US-Verfahren gegen die Deutsche Telekom. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger stufte die Erfolgsaussichten der Aktionäre als gering ein.

Die Telekom hielt wie in verschiedenen Vorgängerverfahren seit 2001 daran fest, die Anleger bei ihrem dritten Börsengang im Jahr 2000 umfassend über geplante Investitionen und wirtschaftliche Risiken des Unternehmens informiert zu haben. "Wir stehen zu unserer Überzeugung, dass die Klagen der Aktionäre unbegründet sind", sagte Telekom-Verteidiger Schmitz. Im umstrittenen Prospekt zum dritten Börsengang seien die Expansionspläne des Konzerns und die beabsichtigen Milliarden-Ausgaben für die Mobilfunktechnologie UMTS vollständig deutlich gemacht worden. "Für die Telekom ist es nicht einzusehen, einen Vergleich bei Klagen anzustreben, die keine Substanz haben", sagte Schmitz.

Schmitz räumte zwar ein, dass die Telekom in einem Gerichtsstreit in den USA mit ähnlichen Klagepunkten einem Vergleich zugestimmt habe. Jedoch sei dieser Vergleich über Schadensersatzzahlungen in Höhe von 120 Millionen Dollar (77 Millionen Euro) an bestimmte Bedingungen geknüpft gewesen. So sei mit dem Vergleich keinerlei Fehler im Börsenprospekt und keine Rechtspflicht anerkannt worden. Ob ein solcher Vergleich unter Voraussetzungen auch in Deutschland möglich sei, ließ Schmitz offen.

Kläger-Anwalt Andreas Tilp äußerte Kritik an der Verteidigungsstrategie der Telekom im Streit und ihren dritten Börsengang im Jahr 2000. "Die damalige Werbestrategie und die heutige Verteidigungslinie des Unternehmens passen nicht zusammen", sagte Tilp. Die Telekom habe ihre Aktie damals als renditesichere "Volksaktie" beworben. Dabei habe der Konzern aber erhebliche finanzielle Risiken verschwiegen, so zum Beispiel die geplante Übernahme des US-Mobilfunkunternehmens Voicestream. Um eine Schlappe vor Gericht zu verhindern, versuche die Telekom nun, die T-Aktie als "Zocker-Papier" darzustellen, sagte Tilp.

Tilp forderte außerdem, den Kläger-Anwälten uneingeschränkten Zugang zu den Akten aus dem US-Verfahren gegen die Telekom zu gewähren. "Es kann nicht sein, dass die Bundesrepublik den Gerichten in den USA Einsicht in Akten gewährt, die Akteneinsicht hier in Deutschland aber mit Verweis auf Hoheitsrechte verweigert wird", sagte Tilp. Das ARD-Magazin "Report Mainz" hatte berichtet, ein Staatssekretär des Bundesjustizministeriums habe mehrmals Kontakt mit dem US-Justizministerium aufgenommen, um die Herausgabe der Akten mit Verweis auf deutsches Hoheitsrecht zu verhindern. Die Bundesregierung hatte diese Meldungen bestätigt.

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) stufte die Erfolgschancen der Aktionäre beim Mammut-Prozess gegen die Telekom als gering ein. "Es wird sehr schwierig sein, der Telekom nachzuweisen, dass sie tatsächlich die Aktionäre falsch oder ungenügend informiert hat", sagte SdK-Sprecher Lothar Gries dem Hörfunksender "MDR Info" am Montag. Er warf der Telekom vor, den Anlegern vorgegaukelt zu haben, dass es sich bei der sogenannten T-Aktie um eine sichere Geldanlage handele.

(07.04.2008 / Quelle: © 2008 AFP)