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30.03.2008 - Studie: Online-Überwachung von Mitarbeitern im Trend

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Einerseits werde so versucht, vertrauliche firmeninterne Informationen besser zu schützen, andererseits gehe es auch um das eigene Image. Denn im Internet - besonders auf Community-Seiten wie Facebook, MySpace und Bebo - würden Mitarbeiter ihre Arbeitsstätte oft nicht in besonders gutem Licht erscheinen lassen, so der Bericht.
"Eine derartige Überwachung wäre auch in Deutschland gesetzlich legitim", erklärte Verena Eckert, Rechtsexpertin der Münchner IT-Rechtskanzlei. Entscheidendes Kriterium in diesem Zusammenhang sei aber, ob das Unternehmen seinen Beschäftigten überhaupt eine private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz gestatte oder nicht. Wenn ein Internetzugang für dienstliche Zwecke nicht unbedingt notwendig sei, könne das Unternehmen dessen private Nutzung generell verbieten. Sei diese aber erst einmal erlaubt, habe der Arbeitgeber auch das Recht, die Online-Aktivitäten seiner Angestellten zu kontrollieren.
In der Praxis sind generelle Surfverbote laut Eckert "eher die Ausnahme als die Regel". Zum Schutz von Firmengeheimnissen und gegen Gefahren aus dem Internet wie Trojaner- oder Virenattacken sei ein solcher Schritt aber oft durchaus gerechtfertigt. "Gleichzeitig ist der Arbeitgeber aber auch dazu verpflichtet, die Geheimnisse seiner Mitarbeiter zu schützen", fügt Eckert hinzu.
(30.03.2008 / Quelle: © 2008 AFP)



