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30.03.2008 - Markenartikler können Handel auf Ebay womöglich untersagen

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München (AFP) - Hersteller von Markenartikeln dürfen laut einem Bericht des "Focus" den Verkauf ihrer Produkte im Internetauktionshaus Ebay womöglich untersagen. Da die Internet-Plattform nicht das Ambiente eines Fachgeschäfts biete, könne der dortige Handel vom Hersteller verboten werden, urteilte das Landgericht Mannheim. Auf Ebay finden nicht nur Auktionen statt, inzwischen bieten dort zahlreiche Händler auch neue Produkte für Festpreise zum Kauf an.

Geklagt hatte der Hersteller der Scout-Schulranzen, die Frankenthaler Firma Sternjakob. Allerdings hatte vor einem halben Jahr das Landgericht Berlin in einem anderen Scout-Fall den Ebay-Boykott als unrechtmäßige Wettbewerbseinschränkung verurteilt. Angesichts der widersprüchlichen Urteile dürfte sich eine endgültige juristische Klärung daher weiter hinziehen.

(30.03.2008 / Quelle: © 2008 AFP)