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20.03.2008 - FDP und Grüne hoffen auf Ende der Vorratsdatenspeicherung

Ströbele
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch entschieden, dass die auf Vorrat gespeicherten Telefonverbindungsdaten vorerst nur zur Verfolgung schwerer Straftaten genutzt werden dürfen. Die Karlsruher Richter gaben damit einem Eilantrag von rund 30.000 Bürgern gegen die umstrittene Vorratsdatenregelung teilweise statt. Die Speicherung aller Verbindungsdaten für sechs Monate bleibt allerdings vorerst in Kraft.
Dass das Gericht schon jetzt Teile des Gesetzes außer Vollzug gesetzt habe, zeige, dass die Verwendung von Telekommunikationsdaten als ein sehr schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte gesehen werde, sagte Stadler der "Berliner Zeitung". Die Entscheidung sei "eine erneute Niederlage der Bundesregierung". Sie sollte Anlass sein für die große Koalition, endlich zu einer Innen- und Rechtspolitik zurückzukehren, die sich an den Bürgerrechten orientiere.
Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verwies laut "Spiegel" darauf, dass vor dem Europäischen Gerichtshof noch eine Klage gegen das Zustandekommen der zugrundeliegenden Brüsseler Richtlinie anhängig sei. Daher hielte sie es für eine "vertrauensbildende Maßnahme", den Vollzug des seit Januar geltenden Gesetzes auszusetzen, sagte die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende.
Die Grünen drängten die Koalition auch zu Konsequenzen für künftige Gesetze. Die Bundesregierung habe sich hier "zum wiederholten Male eine blutige Nase geholt", sagte ihr Innenexperte Wolfgang Wieland der in Erfurt erscheinenden "Thüringer Allgemeinen". "Es wäre besser, die große Koalition würde Gesetze vorlegen, die gleich die Verfassung achten."
(20.03.2008 / Quelle: © 2008 AFP)



