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11.03.2008 - Tipps zum Schutz vor Telefonwerbung
Welche Unternehmen betreiben Telefonwerbung und was bieten sie an?
Nach Einschätzung von Verbraucherschützern handelt es sich hauptsächlich um Telekommunikationsfirmen, Zeitschriftenverkäufer und Lotterie-Anbieter. Insbesondere bei Telefon- und Internetanbietern herrsche ein harter Wettbewerb, weswegen die Unternehmen der Branche besonders intensiv um die Kunden kämpfen.
Welches Risiko besteht bei Werbeanrufen?
Telefonwerbung kann den Verbraucher regelrecht überrumpeln. Oft bleibt kaum Zeit zum überlegen, ob der Kauf einer angebotenen Ware oder der Vertrag über eine Dienstleistung sinnvoll und der zu zahlende Preis dafür angemessen ist.
Ist Telefonwerbung grundsätzlich verboten?
Werbeanrufe sind nur zulässig bei ausdrücklicher Einwilligung durch den Verbraucher. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2000 muss diese Erlaubnis schon vor dem Anruf vorliegen (Az.: I ZR 241/97). Sie darf also nicht erst zu Beginn des Gesprächs eingeholt werden. Oft geben Verbraucher aber unwissentlich etwa bei Preisausschreiben oder im Internet eine solche Einwilligung ab. Verbraucher können die Einwilligung jederzeit widerrufen.
Wie kann sich der Verbraucher gegen die unerwünschten Anrufe wehren?
Gegen die Anrufe selbst gibt es kein Mittel, sofern die Rufnummer im Umlauf ist. Verbraucherschützer raten aber, den Anrufer offensiv zur Rede zu stellen. Betroffene sollten den Namen des Anrufers und seiner Firma erfragen, ebenso den Grund des Anrufs und diese Daten dann an die zuständige Verbraucherzentrale weiterleiten. Zudem sollte der Angerufene darauf hinweisen, dass weitere Anrufe unerwünscht sind und die Löschung seiner Daten verlangen. Verbraucherschützer sammeln Beschwerden, um gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
Bieten die Telefongesellschaften ihren Kunden einen Schutz vor Werbeanrufen?
Telefonkunden können bei ihren Anbietern beantragen, dass Anrufe mit unterdrückter Nummer nicht durchgestellt werden. Denn gerade bei Telefonwerbung wird häufig die Rufnummer nicht angezeigt. Die Unternehmen wollen damit erreichen, dass der Angerufene aus Neugier ans Telefon geht. Zudem ist der Anruf dadurch bei rechtlichen Schwierigkeiten schwerer rekonstruierbar.
Können am Telefon abgeschlossene Verträge wieder rückgängig gemacht werden?
Grundsätzlich besteht ein Widerrufsrecht. Telefonische Verträge können in den meisten Fällen bis zu zwei Wochen nach Erhalt einer sogenannten Widerrufsbelehrung rückgängig gemacht werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind bisher jedoch viele Zeitschriftenabonnements und Verträge über Lotto- und Wettdienstleistungen. Die Bundesregierung will diese Lücke jetzt schließen.
(11.03.2008 / Quelle: © 2008 AFP)



