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27.02.2008 - Karlsruhe setzt hohe Hürden für Online-Durchsuchung

Der Bundestrojaner
Die Verfassungsrichter stellten klar, dass Online-Durchsuchungen einer richterlichen Genehmigung bedürfen. Intime Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung sollen möglichst nicht erhoben und dürfen auf keinen Fall verwertet werden. Das dem Verfahren zugrunde liegende NRW-Gesetz zu Online-Durchsuchungen erklärte Karlsruhe wegen zahlreicher Fehler für nichtig.
Die Verfassungshüter entwickelten ein neues "Grundrecht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme". Dieses sei immer dann anzuwenden, wenn ein staatlicher Zugriff "es ermöglicht, einen Einblick in wesentliche Teile der Lebensgestaltung einer Person zu gewinnen oder gar ein aussagekräftiges Bild der Persönlichkeit zu erhalten".
Schäuble sagte, er werde die Einführung der Online-Durchsuchung nun rasch vorantreiben. "Unter engen Voraussetzungen sind Online-Durchsuchungen möglich zur Abwehr schwerer Gefahren", fasste er den Richterspruch zusammen. Das decke sich mit der Auffassung des Innenministeriums.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) erklärte, die Richter hätten ihre Rechtsauffassung bestätigt, "dass bei einem mit ganz erheblichen Grundrechtseingriffen verbundenen Ermittlungsinstrument Verfahrenssicherungen auf hohem Niveau zum Schutz der Bürgerrechte eingezogen werden müssen". Das Innenministerium sei nun gefordert, "Formulierungen für das BKA-Gesetz vorzulegen, die diesen Ansprüchen genügen".
SPD-Fraktionschef Peter Struck verwies in Bonn auf die engen Grenzen, die die Karlsruher Richter den Ermittlern gesetzt haben. Es sei daher richtig gewesen, vor einem Gesetzesbeschluss das Urteil abzuwarten.
Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck wertete das Urteil dagegen als "schallende Ohrfeige für Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble". Von einem "tollen Tag für die Bürgerrechte in Deutschland" sprach Grünen-Fraktionsvize Christian Ströbele, von einem "Meilenstein der Rechtsgeschichte für Freiheit und Bürgerrechte" FDP-Chef Guido Westerwelle.
Deutsche Polizeigewerkschaft und Gewerkschaft der Polizei begrüßten die erfolgte Klarstellung. Sie forderten zugleich eine rasche Umsetzung der Online-Durchsuchung.
(27.02.2008 / Quelle: © 2008 AFP)



