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30.01.2008 - Lehrer müssen sich Internet-Benotung durch Schüler gefallen lassen
Die Lehrerin war zuvor bereits in zwei Instanzen mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Betreiber der Internetseite gescheitert. In dem Forum können Schüler ihren Lehrern Noten in verschiedensten Kategorien geben. Die Bewertungen reichen dabei von "fachlich kompetent" bis zu "hat keinen Plan" oder von "gut vorbereitet" bis "schlecht vorbereitet". Die Lehrerin aus Neukirchen-Vluyn war gegen die Veröffentlichung ihrer Daten im Zusammenhang mit der "Notengebung" vor Gericht gezogen, weil sie ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sah. Sie hatte auf der Internetseite die Gesamtnote 4,3 erhalten.
Im Gegensatz zur Klägerin befand das Gericht, die Bewertungen auf "spickmich.de" seien vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Keines der Bewertungskriterien sei "einem Beweis zugänglich, so dass insgesamt eine Meinungsäußerung vorliegt". Das Bewertungsforum auf der Internetseite falle daher "in den Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsäußerung". Auch sei die Bewertung des Verhaltens und Auftretens eines Lehrers in dem Internetportal weder eine "bloße Diffamierung" noch eine "unzulässige Schmähkritik".
Der NRW-Philologenverband reagierte auf die Gerichtsentscheidung mit Unverständnis. Gegen alle rechtlichen Bedenken der Datenschutzbeauftragen in Nordrhein-Westfalen und Bayern stelle das Gericht Schülern einen "Freifahrtschein" für die Lehrer-Benotung im Intenet aus, kritisierte der Verband in Düsseldorf. Vor der Urteilsverkündung hatte bereits der bayerische Dastenschutzbeauftragte Günther Dorn im ZDF-Morgenmagazin die Auffassung vertreten, das Persönlichkeitsrecht der Lehrer steht über dem Recht der Schüler auf Meinungsfreiheit.
Gegen das Urteil der Kölner Zivilkammer kann die Pädagogin Berufung beim Oberlandesgericht der Domstadt einlegen. Denkbar wäre auch eine so genannte Sprungrevision mit der Folge, dass der Bundesgerichtshof (BGH) in zweiter Instanz über die Klage entscheiden würde. Voraussetzung dafür ist allerdings unter anderem, dass der BGH die Sprungrevision zulässt.
(30.01.2008 / Quelle: © 2008 AFP)



