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19.02.2008 - Zehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag: Übergang des Rundfunks in die digitale Welt

Wappen des Freistaates Sachsen
Mit Inkrafttreten des zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags wird dazu eine Kommission für die Zulassung und Aufsicht (ZAK) der privaten Rundfunkprogramme mit bundesweiter Verbreitung eingerichtet. Diese bearbeitet künftig zentral die Zulassungsanträge der Sender an die Landesmedienanstalten und erteilt bundesweite Zulassungen. Die ZAK entscheidet zukünftig auch über die einheitliche Zuweisung von Übertragungskapazitäten.
Technische Neuerungen wie beispielsweise das Handy-Fernsehen haben zudem zu so genannten Plattformen geführt. Aber auch Kabelnetze und Satelliten werden unter dem Begriff Plattform zusammengefasst. Diese Plattformen stellen die Angebote verschiedener Rundfunkanbieter zusammen und leiten sie an den Endverbraucher weiter. Sie nehmen damit eine Schlüsselstellung ein und entscheiden darüber, welche Medieninhalte den Zuhörer oder Zuschauer tatsächlich erreichen. Mit dem zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag werden nun erstmals die Pflichten der Plattformanbieter geregelt. So müssen sie beispielsweise einen diskriminierungsfreien Zugang für Rundfunkanbieter sicherstellen.
Der Chef der Sächsischen Staatskanzlei, Michael Sagurna, begrüßte die Verabschiedung des Rundfunkänderungsstaatsvertrags: "Er gibt den bundesweiten Rundfunkveranstaltern und Plattformanbietern Rechts- und Planungssicherheit. Gerade im Hinblick auf die weiter voranschreitende Digitalisierung des Rundfunks ist dies besonders wichtig. Der zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist der Wegbereiter für den vollständigen Übergang des Rundfunks in die digitale Welt."
Die Ministerpräsidenten haben den zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag bereits am 19. Dezember 2007 unterzeichnet. Vorbehaltlich der Zustimmung aller Länderparlamente soll er am 1. September 2008 in Kraft treten.
(19.02.2008 / Quelle: saxxess.com / Sächsische Staatskanzlei / Bild: www.sachsen.de)



