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19.04.2007 - Gegner von Wahlmaschinen in Frankreich vor Gericht gescheitert

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Nanterre (AFP) - In Frankreich sind Gegner des Einsatzes von elektronischen Wahlmaschinen kurz vor den Präsidentschaftswahlen erneut vor Gericht gescheitert. Das Versailler Verwaltungsgericht wies am Donnerstag im Eilverfahren einen Einspruch gegen die Nutzung der Wahlcomputer in der Pariser Vorstadt Issy-les-Moulineaux zurück. Die Kläger hatten darauf verwiesen, dass die ursprünglich aufgestellten Maschinen nicht den vom Innenministerium vorgegebenen Sicherheitskriterien entsprachen. Da die Geräte inzwischen durch amtlich zugelassene Maschinen ersetzt wurden, lehnte das Gericht den Antrag ab, die elektronische Wahl gänzlich zu untersagen.

Bei den Präsidentschaftswahlen werden am Sonntag Wahlmaschinen in 82 französischen Gemeinden eingesetzt, darunter Le Havre, Brest, Mülhausen und Amiens. Betroffen sind rund 1,5 Millionen der 44,5 Millionen Wahlberechtigten. In fast allen Orten mit Wahlmaschinen haben sich Protestbewegungen gebildet. Die Gegner fürchten, dass die im Schnitt 4000 Euro teuren Wahlmaschinen durch Hacker manipuliert werden oder Fehler bei der Stimmabgabe produzieren könnten. Anfang der Woche scheiterten Kritiker in Cergy-Pontoise westlich von Paris mit einer Klage. Eine weitere wurde am Mittwoch in Montpellier eingereicht.

Als erste Stadt in Frankreich hatte Brest bei den Regionalwahlen im März 2004 ausschließlich elektronische Wahlmaschinen eingesetzt. Zu den Europawahlen im Juni 2004 wurden dann bereits 53 Städte und Kommunen die Erlaubnis gegeben, Wahlcomputer aufzustellen. Damals machten nur 18 Gemeinden tatsächlich davon Gebrauch.

(19.04.2007 / Quelle: © 2007 AFP)