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19.04.2007 - Telekom muss weiter nicht auf fremde Rufnummern-Auskünfte verweisen
Telekom Medien gibt die wichtigsten Telefonbücher heraus. Darin weist sie auf den Auskunftsdienst der Telekom, nicht aber auf den der Wettbewerber hin. Telegate, bekannt geworden durch den von Werbeidol Verona Pooth gesprochenen Slogan "Da werden Sie geholfen", sieht darin ein missbräuchliches Verhalten und verlangte von der Bundesnetzagentur, dagegen einzuschreiten.
Wie zuvor schon das Verwaltungsgericht Köln wies nun auch das Bundesverwaltungsgericht die Klage ab. Die strenge Missbrauchsaufsicht nach dem Telekommunikationsgesetz greife nur für spezielle Märkte, auf denen es bislang und auch in absehbarer Zeit keinen wirksamen Wettbewerb gebe. Der Markt für Telefonauskünfte sei aber von der Bundesnetzagentur nicht als solcher Markt definiert worden. Daher bleibe es hier bei den Regeln des allgemeinen Wettbewerbsrechts. Ob Telekom Medien hiergegen verstößt, hatte das Bundesverwaltungsgericht nicht zu entscheiden.
DEUTSCHE TELEKOM
(19.04.2007 / Quelle: © 2007 AFP)



