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18.04.2007 - Mehr Rechte bei Telekommunikationsüberwachung geplant

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Zypries
Berlin (AFP) - Die Bundesregierung will die Rechte der Bundesbürger bei der Telekommunikationsüberwachung stärken. Eine vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesreform sieht einen Ausbau des Richtervorbehalts und einen "nachträglichen Rechtsschutz" vor, wie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in Berlin sagte. Zudem werde der Katalog der Straftaten, wegen derer eine Überwachung angeordnet werden kann, auf schwere Straftaten begrenzt. Gestrichen würden alle Delikte, "die im Höchstmaß mit weniger als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind".

"Mit den Neuregelungen gestalten wir die Anordnungsvoraussetzungen einheitlich, sorgen für Verfahrenssicherungen und verbessern die Möglichkeiten des Betroffenen, nachträglich die Rechtmäßigkeit einer solchen Maßnahme gerichtlich überprüfen zu lassen", sagte Zypries. Nach ihren Worten wird zudem die EU-Richtlinie zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung umgesetzt, und zwar entsprechend den Vorgaben des Bundestags mit einer Speicherungsfrist von sechs Monaten.

Die Speicherpflicht für Telekommunikationsunternehmen umfasst laut Zypries, wer mit wem wann und von wo aus telefoniert hat. Dabei handele es sich im Wesentlichen um die genutzten Rufnummern und Kennungen, die Uhrzeit und das Datum der Verbindungen. Aus dem Bereich des Internets würden nur Daten über den Internetzugang sowie über E-Mail-Kommunikation und Telefonverkehr im Internet erfasst. Der Inhalt der Kommunikation und Daten, die Aufschluss über aufgerufene Internetseiten geben, dürften hingegen nicht gespeichert werden.

(18.04.2007 / Quelle: © 2007 AFP)