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16.03.2007 - Gericht hebt Genehmigungspflicht für Handy-Gebühren auf

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Bonn (AFP) - Das Verwaltungsgericht Köln hat die Pflicht für die Mobilfunkbetreiber aufgehoben, sich ihre Gebühren von der Bundesnetzagentur vorab genehmigen lassen zu müssen. Die Entscheidung kam überraschend, wie der Chef der Bonner Behörde, Matthias Kurth, am Freitag in Bonn erklärte. Die Bundesnetzagentur habe sich strikt an die Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes gehalten. Darin sei ausdrücklich vorgegeben, die Verbraucherinteressen zu wahren. Auch den Forderungen der Europäischen Kommission nach einer effektiven Preiskontrolle sei die Behörde gefolgt. Sie werde deshalb unverzüglich Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Die Bundesnetzagentur hatte den großen Mobilfunkanbietern T-Mobile, Vodafone, O2 und E-Plus mit Wirkung zum 23. November vorgeschrieben, ihre Gebühren für die Weiterleitung von Gesprächen aus anderen Netzen zu senken. Dagegen klagten die Anbieter.

VODAFONE

O2

DEUTSCHE TELEKOM

(16.03.2007 / Quelle: © 2007 AFP)