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16.02.2007 - Generalbundesanwältin plädiert für Online-Durchsuchungen

Harms
Der Bundesgerichtshof hatte die heimliche Ausspähung von Computern durch die Polizei am 5. Februar für unzulässig erklärt. Begründet wurde dies mit dem Fehlen einer gesetzlichen Grundlage. Seither beraten Rechtsexperten der Koalition über eine mögliche Gesetzesinitiative. Die Union wünscht aber offenbar eine weitreichendere Regelung als die SPD.
Harms argumentierte nun, der Bundesgerichtshof habe Online-Durchsuchungen nicht generell ausgeschlossen, sondern nur "aufgrund der Heimlichkeit der Maßnahme für unzulässig gehalten". Der Gesetzgeber müsse nun festlegen, wie ein Gesetz zur Online-Durchsuchung auszugestalten sei. Dabei sei sie mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) darin einig, dass "ein solches Gesetz gut durchdacht werden muss". Es müsse festgelegt werden, "bei welchen Straftaten sind Online-Durchsuchungen erforderlich und unter welchen Bedingungen dürfen die Ermittlungsbehörden tätig werden".
(16.02.2007 / Quelle: © 2007 AFP)



