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16.02.2007 - BKA-Chef verärgert über Zypries wegen Hacker-Vergleichs

Ziercke
In dem Gesetz müssten ein schwerer Verdacht, ein richterlicher Beschluss, die Überwachung durch Staatsanwälte und Datenschützer zur Voraussetzung für Online-Durchsuchungen gemacht werden, sagte Ziercke. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums wies die Kritik zurück. Zypries habe auf der Rede zur Eröffnung des 10. Polizeikongresses am 13. Februar den Ausdruck "staatliches Hacking" ganz bewusst in Anführungszeichen gesetzt und ansonsten wie der Bundesgerichtshof von Online-Durchsuchungen gesprochen. Zierckes Kritik gehe deshalb an der Sache vorbei, da er die Anführungszeichen offensichtlich überhört habe.
Zypries ist gegen eine rasche Gesetzgebung für heimliche Online-Durchsuchungen. Sie hatte die Strafverfolger Anfang Februar überdies aufgefordert zu erklären, "warum sie Computer online durchsuchen müssen und nicht zu den gleichen Ergebnissen kommen, wenn sie physisch in eine Wohnung gehen und die Festplatte kopieren". Nur wenn dafür triftige Gründe vorgelegt werden könnten, sei ein Gesetz überhaupt denkbar. Der Streit war entbrannt, nachdem der Bundesgerichtshof die Online-Durchsuchung des Computers eines mutmaßlichen Islamisten mangels einer geeigneten Rechtsgrundlage abgelehnt hatte.
Laut Ziercke nutzen Terroristen das Internet als virtuelle Festplatte, um ihre Daten abzuspeichern. Daher sei es wichtig, schon vor einer Verschlüsselung auf die Daten zuzugreifen. "Sonst hat die Polizei keine Chance. Wenn wir aber entsprechende Informationen frühzeitig erhalten, können wir Terroranschläge verhindern", sagte der BKA-Chef der Zeitung. Ziercke beschwichtigte zugleich, dass von Online-Durchsuchungen "99,99 Prozent" der Bevölkerung nicht betroffen sein werden. "Niemand muss Orwellsche Verhältnisse befürchten", betonte Ziercke.
(16.02.2007 / Quelle: © 2007 AFP)



