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15.02.2007 - Höchststrafe von fünf Jahren für Holocaust-Leugner Zündel

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Mannheim/Berlin (AFP) - Der Holocaust-Leugner Ernst Zündel ist wegen Volksverhetzung vom Landgericht Mannheim zur Höchststrafe von fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der 67-Jährige habe auf seiner Homepage in 14 Fällen den Völkermord an den Juden systematisch geleugnet und durch antisemitische Hetze zum Hass gegen die jüdische Bevölkerung aufgestachelt, begründete das Gericht am Donnerstag seine Entscheidung. Das Strafmaß entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Zündels Verteidiger hatten Freispruch gefordert. Die Grünen sowie die Linksfraktion im Bundestag begrüßten das Urteil.

Der gebürtige Deutsche war im Februar 2003 in Kanada verhaftet und im März 2005 nach Deutschland ausgeliefert worden. Er hatte von Kanada aus als einer der ersten Rechtsextremen weltweit das Internet für seine nazistische und antisemitische Propaganda genutzt.

Der Prozess war seit November 2005 durch zahlreiche Eklats der Verteidiger verzögert worden. Zündels rechtsextreme Anwältin Sylvia Stolz forderte zunächst vergeblich die Zulassung des früheren, mit einem Berufsverbot belegten NPD-Anwalts Horst Mahler als "Assistenten". Der Vorsitzende Richter Ulrich Meinerzhagen entband später die Pflichtverteidigerin Stolz von ihren Aufgaben, weil sie in einem Antrag selbst zum Hass gegen Juden aufgestachelt und sich die Positionen der Revisionisten zur Leugnung des Völkermords an den Juden zu Eigen gemacht hatte. Zuletzt zweifelte dann auch der bekannte Neonazi-Anwalt Jürgen Rieger in seinem Plädoyer den Holocaust an. Gegen ihn leitete die Staatsanwaltschaft inzwischen ein Ermittlungsverfahren ein.

Zündel war 1996 vom kanadischen Geheimdienst als Gefahr für die öffentliche Sicherheit eingestuft worden. Nachdem seine Internet-Seite von einem kanadischen Gericht für verfassungswidrig erklärt worden war, zog er im Februar 2001 in die USA um. Im Februar 2003 wurde er jedoch von den Vereinigten Staaten nach Kanada abgeschoben und dort festgenommen. Im März 2005 lieferten ihn die kanadischen Behörden dann an Deutschland aus, wo er seither in Untersuchungshaft saß.

Grünen-Parteichefin Claudia Roth begrüßte am Donnerstag das Strafmaß. "Gefährlichen geistigen Brandstiftern wie Zündel muss mit den Mitteln des Rechtsstaates jede Möglichkeit genommen werden, ihre verlogenen rechtsextremistischen und antisemitischen Hetztiraden zu verbreiten", erklärte Roth.

Nach Ansicht der innenpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, darf das Urteil aber "nicht darüber hinwegtäuschen, dass zahlreiche ähnlich geartete Straftaten nach wie vor nicht mit der nötigen Konsequenz verfolgt und geahndet werden". Dies gelte besonders für das rechtsextreme Bildungswerk Collegium Humanum im ostwestfälischen Vlotho. In diesem Zentrum der Holocaust-Leugner sei der "Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten" angesiedelt. Zündel gehöre ebenso zu den Gründungsmitgliedern dieses Vereins wie sein Anwalt Rieger.

(15.02.2007 / Quelle: © 2007 AFP)