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14.02.2007 - Keine Grundsatzentscheidung zur Regulierung bei Glasfaseranschlüssen
Mit dem Telekommunikationsgesetz von 2004 trat ein neues, mit der Europäischen Union abgestimmtes System der Preisregulierung in Kraft. Danach muss die Bundesnetzagentur Entscheidungen für abgegrenzte Märkte treffen. 2005 entschied die Bundesnetzagentur, dass die Telekom ihren Wettbewerbern weiterhin Zugang zu allen Kupferkabel- und Misch-Anschlüsse gewähren und die Preise hierfür genehmigen lassen muss. Dagegen seien die Glasfaserkabel ein eigener Markt, der nicht regulierungsbedürftig sei. Gleichzeitig hob die Behörde die alten Verfügungen auf.
Arcor klagte nun nur auf Fortbestand der alten Regulierungsverfügung. Deren Auslaufen entspreche aber den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes, stellte das Bundesverwaltungsgericht klar. Die neue Verfügung habe Arcor inhaltlich aber nicht angegriffen. Daher habe das Bundesverwaltungsgericht hierüber auch nicht entscheiden können.
DEUTSCHE TELEKOM
(14.02.2007 / Quelle: © 2007 AFP)



