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14.02.2007 - Keine Grundsatzentscheidung zur Regulierung bei Glasfaseranschlüssen

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Leipzig (AFP) - Die Frage, ob Wettbewerber der Deutschen Telekom auf einer Preisregulierung bei Glasfaser-Telefonanschlüssen bestehen können, bleibt vorerst unbeantwortet. Bei einer mit Spannung erwarteten Entscheidung ließ das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig diese Frage am Mittwoch offen. Eine vom Telekom-Konkurrenten Arcor angegriffene Verfügung der Bundesnetzagentur aus dem Jahr 2005 entspreche formal der geltenden Rechtslage, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Inhaltlich konnten die Leipziger Richter allerdings nicht über die Verfügung entscheiden. (Az: 6 C 28.05)

Mit dem Telekommunikationsgesetz von 2004 trat ein neues, mit der Europäischen Union abgestimmtes System der Preisregulierung in Kraft. Danach muss die Bundesnetzagentur Entscheidungen für abgegrenzte Märkte treffen. 2005 entschied die Bundesnetzagentur, dass die Telekom ihren Wettbewerbern weiterhin Zugang zu allen Kupferkabel- und Misch-Anschlüsse gewähren und die Preise hierfür genehmigen lassen muss. Dagegen seien die Glasfaserkabel ein eigener Markt, der nicht regulierungsbedürftig sei. Gleichzeitig hob die Behörde die alten Verfügungen auf.

Arcor klagte nun nur auf Fortbestand der alten Regulierungsverfügung. Deren Auslaufen entspreche aber den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes, stellte das Bundesverwaltungsgericht klar. Die neue Verfügung habe Arcor inhaltlich aber nicht angegriffen. Daher habe das Bundesverwaltungsgericht hierüber auch nicht entscheiden können.

DEUTSCHE TELEKOM

(14.02.2007 / Quelle: © 2007 AFP)