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14.02.2007 - Kein Steuerabzug für Kosten von Domain-Namen

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Bei ihrer Steuererklärung zog das Ehepaar dies als Betriebsausgaben von den Einnahmen ab. Das Finanzamt erkannte dies aber nicht an. Zu Recht, wie nun der BFH entschied: Die Internet-Adresse sei ein eigenständiges Wirtschaftsgut, unabhängig von ihrer Nutzung durch einen konkreten Internet-Auftritt. Allerdings unterliege dieses Wirtschaftsgut keinerlei Abnutzung, weil der Domain-Name zeitlich unbefristet registriert werde.
Ausgaben für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter könnten nach geltendem Steuerrecht aber erst geltend gemacht werden, wenn das Gut wieder verkauft werde. Auch eine Abschreibung über mehrere Jahre scheide wegen der fehlenden Abnutzung aus. Ob es davon Ausnahmen geben kann, etwa wenn ein Domain-Name an zeitlich befristete Markenrechte geknüpft ist, ließen die obersten Finanzrichter offen. In jedem Fall könnten die Käufer die Mehrwertsteuer sofort als Betriebsausgaben absetzen.
(14.02.2007 / Quelle: © 2007 AFP)



