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14.02.2007 - Kein Steuerabzug für Kosten von Domain-Namen

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München (AFP) - Selbstständige und Unternehmen, die eine Internet-Adresse kaufen, können die Kosten zumindest im Regelfall nicht von der Steuer absetzen. Denn der so genannte Domain-Name sei "ein in der Regel nicht abnutzbares Wirtschaftsgut", heißt es in einem Urteil des Bundesfinanzhofs in München. In dem entschiedenen Fall hatte ein Ehepaar in Rheinland-Pfalz umgerechnet 3835 Euro plus 614 Euro Mehrwertsteuer bezahlt, um den Namen eines Flusses beziehungsweise einer Region für den Internetauftritt ihrer Presse- und Werbeagentur nutzen zu können.

Bei ihrer Steuererklärung zog das Ehepaar dies als Betriebsausgaben von den Einnahmen ab. Das Finanzamt erkannte dies aber nicht an. Zu Recht, wie nun der BFH entschied: Die Internet-Adresse sei ein eigenständiges Wirtschaftsgut, unabhängig von ihrer Nutzung durch einen konkreten Internet-Auftritt. Allerdings unterliege dieses Wirtschaftsgut keinerlei Abnutzung, weil der Domain-Name zeitlich unbefristet registriert werde.

Ausgaben für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter könnten nach geltendem Steuerrecht aber erst geltend gemacht werden, wenn das Gut wieder verkauft werde. Auch eine Abschreibung über mehrere Jahre scheide wegen der fehlenden Abnutzung aus. Ob es davon Ausnahmen geben kann, etwa wenn ein Domain-Name an zeitlich befristete Markenrechte geknüpft ist, ließen die obersten Finanzrichter offen. In jedem Fall könnten die Käufer die Mehrwertsteuer sofort als Betriebsausgaben absetzen.

(14.02.2007 / Quelle: © 2007 AFP)