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13.02.2007 - Von der Leyen will Jugendliche vor Killerspielen schützen

Ballerspiel am Bildschirm
Nach den Vorstellungen der CDU-Ministerin sollen die Produkte künftig schon dann für Jugendliche tabu sein, wenn sie "gewalthaltig" sind. Bislang galt dies nur für als "gewaltverherrlichend" eingestufte Filme. Durch die Änderung würden entsprechende Trägermedien per Gesetz automatisch für Kinder und Jugendliche verboten. Sie dürften dann nur in gesonderten Geschäften und an Erwachsene verkauft werden. "Dies ist ein klares Signal für Hersteller und Händler", sagte von der Leyen. Sie kündigte eine entsprechende Gesetzesinitiative noch vor der Sommerpause an.
Nach den Vorstellungen der Bundesfamilienministerin soll künftig zudem die Alterskennzeichnung der Filme und DVDs deutlicher zu lesen sein als bisher. Die Hinweise seien "heute fast nur mit der Lupe zu lesen, das bringt gar nichts", sagte sie. Zudem sollten Testkäufe durch die zuständigen Behörden erlaubt werden, damit diese besser kontrollieren können. Außerdem sollten Kassensysteme so umgerüstet werden, dass das Verkaufspersonal durch akustische oder optische Warnhinweise auf die jugendschutzrechtlichen Abgabeverbote hingewiesen wird.
Zu einem möglichen generellen Verbot der Killerspiele sagte von der Leyen, einer solchen Maßnahme stehe das Zensurverbot des Grundgesetzes entgegen. Auch der nordrhein-westfälische Familienminister Armin Laschet (CDU) bezeichnete ein generelles Verbot als "verfasungsrechtlich schwierig". Es handele sich um einen sehr schwerwiegenden Eingriff in Grundrechte.
Beckstein sagte "stern.de", Jugendschutz bei Killerspielen allein reiche nicht aus. Solche Spiele würden von 18-Jährigen an Minderjährige weitergegeben. Außerdem seien in punkto Gewalt die 18- bis 25-Jährigen besonders auffällig. "Da hilft der beste Jugendschutz nicht weiter." Mit einer Gesetzesinitiative, die an diesem Freitag in den Bundesrat eingebracht werden soll, will Bayern ein Verbot von Herstellung und Verbreitung der Killerspiele durchsetzen.
(13.02.2007 / Quelle: © 2007 AFP)



