News-Archiv
12.02.2007 - Doc Morris darf weiter Medikamente verschicken
Doc Morris ist nach eigenen Angaben die größte Versandapotheke Europas. Rund drei Viertel seines Umsatzes macht das Unternehmen durch Arzneilieferungen nach Deutschland. Nach den Feststellungen des OLG Hamm gewährt es dabei Rabatte von durchschnittlich 15 Prozent. Die Krankenkassen, mit denen Doc Morris überwiegend direkt abrechnet, bekommen noch zusätzliche Nachlässe.
Mit seiner ursprünglichen Klage machte ein Apotheker aus dem westfälischen Steinfurt geltend, Doc Morris verletze mit seinen Rabatten die Arzneimittelpreisverordnung. Zudem verlange das Unternehmen nicht die vorgeschriebenen Zuzahlungen. Das OLG Hamm hatte entschieden, die Arzneimittelpreisverordnung sei auf ein niederländisches Unternehmen nicht anwendbar und verstoße zudem gegen europäisches Recht. Ob Doc Morris die Zuzahlungen verlangen muss, ließ das OLG offen. Jedenfalls könne ein konkurrierender Apotheker dagegen nicht klagen. Der BGH wollte am Donnerstag höchstrichterlich über diese Fragen entscheiden.
(12.02.2007 / Quelle: © 2007 AFP)



