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30.01.2007 - Europarichter bestätigen Wettbewerbsstrafe gegen France Télécom
Das europäische Gericht Erster Instanz (EuG) hat am Dienstag eine Geldbuße von 10,35 Millionen Euro gegen die France Télécom bestätigt. Der französische Telefon-Riese habe seine beherrschende Stellung für Preisdumping bei Internetzugängen missbraucht, befanden die Luxemburger Richter. Dabei stellten sie grundsätzlich klar, wann von einem missbräuchlichen Verdrängungswettbewerb eines Marktführers auszugehen sei. (Az: T-340/03)
Die Europäische Kommission hatte 2001 und 2002 den französischen Markt für Internetzugänge untersucht und festgestellt, dass die zur France-Télécom-Gruppe gehörende Wanadoo Interactive SA bestimmte DSL-Anschlüsse nicht kostendeckend anbot. Dies sei eine Verdrängungsstrategie gewesen, um den wachsenden Markt für sich zu vereinnahmen.
Dem folgte nun das EuG. Dabei stellten die Luxemburger Richter grundsätzlich fest, dass von Verdrängungspreisen eines marktbeherrschenden Unternehmens auszugehen sei, wenn diese unter den variablen Kosten lägen, die für jedes einzelne Produkt zusätzlich entstehen. Ein Preis unter den durchschnittlichen Gesamtkosten sei dagegen nur dann zu beanstanden, wenn eine missbräuchliche Verdrängungsstrategie nachgewiesen werden kann.
Nach den Feststellungen der Kommission lagen die Preise für Internet-Zugänge bei Wanadoo Interactive von Januar bis Juli 2001 unter den variablen Kosten und von August 2001 bis Oktober 2002 unter den Gesamtkosten je Anschluss. Das Gericht bestätigte einen Verstoß für die gesamte Zeit. France Télécom kann dagegen Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.
(30.01.2007 / Quelle: © 2007 AFP)



