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24.01.2007 - Drei Jahre und neun Monate Haft für Todespillen-Verkauf

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Der Angeklagte vor Gericht
Wuppertal (AFP) - Im bundesweit ersten Prozess um den Internethandel mit Todespillen hat das Wuppertaler Landgericht den 23-jährigen Angeklagten zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der Beschuldigte Kejdi S. habe bei seinen Internet-Geschäften mit Selbstmordgefährdeten eine "bemerkenswert hohe kriminelle Energie" an den Tag gelegt, befand das Gericht. Schwere körperliche Schäden seiner Kunden habe er fahrlässig in Kauf genommen. Nach Einnahme der verschreibungspflichtigen Arzneien waren mindestens zwei Menschen gestorben und sieben weitere ins Koma gefallen. S. wurde wegen unerlaubten Medikamentenhandels verurteilt.

Im bundesweit ersten Prozess um den Internethandel mit Todespillen hat das Wuppertaler Landgericht den 23-jährigen Angeklagten zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der Beschuldigte Kejdi S. habe bei seinen Internet-Geschäften mit Selbstmordgefährdeten eine "bemerkenswert hohe kriminelle Energie" an den Tag gelegt, befand das Gericht. Schwere körperliche Schäden seiner Kunden habe er fahrlässig in Kauf genommen. Nach Einnahme der verschreibungspflichtigen Arzneien waren mindestens zwei Menschen gestorben und sieben weitere ins Koma gefallen. S. wurde wegen unerlaubten Medikamentenhandels verurteilt.

Der Wuppertaler Party-Veranstalter hatte zu Prozessbeginn Mitte Dezember gestanden, mehr als einem Dutzend Abnehmer zwischen November 2004 und Mai 2005 die verschreibungspflichtigen Arzneimittel Luminal und Truxal verkauft zu haben. Den Kontakt zu seinen Kunden hatte der Angeklagte nach eigenen Angaben über die unterdessen gesperrte Internet-Seite www.selbstmord.com hergestellt - in einem Forum von Suizidgefährdeten bot er unter den Psydonymen "Paul de Vitt" und "Buddha" unter anderem das Antiepileptikum Luminal und das Neuroleptikum Truxal an.

Dabei habe er sich das Vertrauen seiner Kunden "gezielt erschlichen", sagte der Vorsitzende Richter Ralph von Bargen in der Urteilsbegründung. So habe sich der 23-Jährige in dem Chat fälscherlicherweise als Selbstmord-Experte "mit besonderer Sachkunde" ausgegeben und in einigen Fällen vorgetäuscht, er wolle mit dem Erlös der Pillenverkäufe die Krebshilfe unterstützen. In Wahrheit sei es S. jedoch auf das Geld angekommen, das er durch den Medikamentenverkauf einzunehmen hoffte. Die knapp 7000 Euro Erlös aus dem illegalen Medikamentenhandel zog das Gericht ein.

Mit seinem Strafmaß blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die fünf Jahre Haft für den Wuppertaler beantragt hatte. Allerdings schloss sich die Strafkammer der Auffassung der Ankläger an, dass einige der insgesamt 16 Internet-Geschäfte von S. rechtlich als besonders schwere Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz zu werten seien. Zur Begründung verwies der Vorsitzende Richter darauf, dass drei der überlebenden Abnehmer von S. bleibende körperliche Schäden davongetragen hätten: So habe ein aus Eberswalde stammender Kunde des 23-Jährigen mehrfach operiert werden müssen, weil die Füße des jungen Mannes nach Einnahme der Medikamente bereits abzusterben begonnen hätten und sein Körper Leichenflecken aufgewiesen habe.

(24.01.2007 / Quelle: © 2007 AFP)