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24.01.2007 - Keine Skrupel beim Geschäft mit dem Tod im Internet
Alexander N. muss durch die Hölle gegangen sein, nachdem er im Januar 2005 die Todespillen aus dem Internet geschluckt hatte. Der 21 Jahre alte Selbstmordkandidat aus Eberswalde fiel ins Koma; als er später gefunden wurde, begannen seine Füße bereits abzusterben, sein Körper wies Leichenflecke auf. Alexander N. überlebte den Suizidversuch - doch er erlebte dabei "das Schlimmste, das er je durchmachen musste", sagt Richter Ralph von Bargen am Mittwoch im Wuppertaler Landgericht. Während seiner Worte blickt er hinüber zur Anklagebank. Dort sitzt Kejdi S., der Verkäufer der vermeintlich todbringenden Medikamente. Wenige Minuten zuvor hat ihn das Gericht zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
Mehreren Operationen musste sich N. nach seinem gescheiterten Selbstmordversuch unterziehen - komplizierten Eingriffen, durch die das teilweise abgestorbene Fleisch an seinen Beinen ersetzt wurde. Von Bargen wertet das Schicksal von N. und weiteren Abnehmern der Todespillen als Beleg für die "besondere Skrupellosigkeit" von Kejdi S. Der 23-Jährige habe seine Einnahmequelle selbst dann nicht aufgeben wollen, als ihm längst klar gewesen sei, "dass die Tabletten nicht immer zum Tod führten". "Er garantierte den Todeseintritt", sagt der Vorsitzende Richter. Gegenüber seinen selbstmordgefährdeten Kunden habe S. fahrlässigerweise beteuert, die tödliche Wirkung der Tabletten sei eine sichere Sache - "obwohl er keinen der Käufer jemals zu Gesicht bekam".
Nach der gut einmonatigen Hauptverhandlung in dem bundesweit einmaligen Prozess steht für das Gericht fest, dass der angeklagte Party-Veranstalter durch den Verkauf des Antiepileptikums Luminal und des Neuroleptikums Truxal gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen hat. 16 Fälle legt ihm die Strafkammer zur Last, von denen drei nach Ansicht der Richter als besonders schwerwiegend einzustufen sind - weil die überlebenden Abnehmer des 23-Jährigen in diesem Fällen jeweils schwere körperliche Schäden davon trugen. Dass auch mindestens zwei Menschen nach Einnahme der Medikamente gestorben sind, die S. ihnen in einem einschlägigen Internet-Forum unter dem Psydonym "Buddha" verkaufte, kann die Strafe für den Angeklagten dagegen nicht verschärfen - Beihilfe zum Selbstmord ist nach deutschem Recht nicht strafbar.
Dass sich daran nichts ändern dürfte, weiß auch die Deutsche Hospiz Stiftung. Dennoch will sich die Patientenschutzorganisation nicht damit zufrieden geben, dass Handel mit todbringenden Medikamenten wie in dem Wuppertaler Fall rechtlich nur als Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz geahndet werden kann. Sie fordert angesichts des Urteils gegen Kejdi S., das "Geschäftemachen mit dem Tod" zu einem eigenen Straftatbestand zu machen. "Dieser Fall zeigt deutlich, wie groß die Gefahr der Kommerzialisierung des Suizids ist", warnt Stiftungs-Vorstand Eugen Brysch. Gerade das Internet sei dabei eine "Plattform nahezu unerschöpflicher Möglichkeiten": Die Anonymität im Netz mache es Verkäufern und verzweifelten Menschen gleichermaßen leicht.
In der Tat scheint es S. nicht schwer gefallen zu sein, auf der inzwischen abgeschalteten Internet-Seite www.selbstmord.com Kontakt zu lebensmüden Käufern aufzunehmen. Innerhalb von sieben Monaten nahm der Wuppertaler nach Überzeugung des Gerichts rund 7000 Euro durch den illegalen Arzneihandel ein. Er könne "alles besorgen", hatte er in dem Chat seinen Abnehmern versichert. Als Zeichen für eine "bemerkenswert hohe kriminelle Energie" des Angeklagten wertete es der Vorsitzende Richter, dass S. sich als medizinischer Experte ausgab und damit seine Kunden bewusst hinters Licht geführt habe.
In mehreren Fällen habe er seinen verzweifelten Abnehmern auch versichert, dass er mit dem Erlös für die Todespillen die Deutsche Krebshilfe unterstützen wolle. S. sei nicht einmal davor zurückgeschreckt, als Beleg für die tödliche Wirkung von Luminal die Verbrechen der Nazis anzuführen, sagt Richter von Bargen: Seine Kunden habe der 23-Jährige darauf hingewiesen, auf dieses Medikament habe "schon Hitler gesetzt".
(24.01.2007 / Quelle: © 2007 AFP)



