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26.12.2007 - Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kann in Kraft treten

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Vernetzte Computer
Berlin (AFP) - Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und zur Telekommunikationsüberwachung kann in Kraft treten. Ein Sprecher des Bundespräsidialamts sagte in Berlin, Bundespräsident Horst Köhler habe das Gesetz ausgefertigt. Zuvor habe das Staatsoberhaupt die Vorlage "intensiv geprüft". Dabei seien "keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken" festgestellt worden. Gegen das Gesetz wurden bereits mehrere Verfassungsbeschwerden angekündigt.

Das Gesetz sieht die Speicherung der Telefon- und Internetverbindungsdaten für sechs Monate vor. Eine Telefonüberwachung kann künftig bei dem Verdacht auf eine schwere Straftat angeordnet werden. Deswegen werfen Ärzte und Journalisten der Bundesregierung hier eine Einschränkung ihres Schutzes als Berufsgeheimnisträger vor.

(26.12.2007 / Quelle: © 2007 AFP)