News-Archiv
19.12.2007 - Etappensieg für DocMorris im Streit um Arznei-Versandhandel

DocMorris-Apotheke
Die im Jahr 2000 gegründeten Versandapotheke DocMorris richtet sich fast ausschließlich an deutsche Kunden. Wegen ihres Sitzes im niederländischen Heerlen muss sie sich aber nicht an deutsche Preisbindungen halten und kann daher verschiedene Rabatte gewähren. Die vor dem BGH umstrittenen verschreibungspflichtigen Medikamente machten im vergangenen Jahr rund 90 Prozent aller Bestellungen aus. Insgesamt erwartet DocMorris für das laufende Jahr einen Umsatz vom rund 200 Millionen Euro.
Auf die Klage des Berliner Verbandes Sozialer Wettbewerb hatte das Kammergericht DocMorris nur den Versandhandel mit Medikamenten erlaubt, die nicht verschreibungspflichtig sind. Der Versandhandel mit verschreibungspflichtiger Arznei sei auch nach dem 2004 in Kraft getretenen Gesundheitsmodernisierungsgesetz nur unter Sicherheitsstandards zulässig, die den deutschen entsprechen, begründete das Gericht sein Urteil.
Dem folgte auch der BGH. Die Karlsruher Bundesrichter rügten aber, dass das Kammergericht bei seiner Prüfung allein auf die Gesetzeslage abgestellt hatte. Danach muss in Deutschland ein Versandhändler auch eine so genannte Präsenzapotheke führen, also ein normales Apotheken-Geschäft. Wie nun der BGH betonte, kann dies DocMorris nicht vorgehalten werden, weil das Unternehmen in den Niederlanden eine Präsenzapotheke betreibe, obwohl dies dort nicht vorgeschrieben sei.
Der Bundesverband Deutscher Apothekerverbände wertete die nun erneut fällige Prüfung des Streits als Beleg für die besonderen Probleme des Versandhandels. "Die deutschen Verbraucher tragen ein immer größeres Risiko", erklärte der Verband in Berlin. Dazu sagte DocMorris-Chef Däinghaus, er habe kein Verständnis dafür, dass der Verband vier Jahre nach der gesetzlichen Erlaubnis immer noch gegen den Versandhandel angehe und dabei "immer wieder gegen die Wand rennt".
(19.12.2007 / Quelle: © 2007 AFP)



