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17.12.2007 - Vorwürfe gegen Mobilcom-Gründer Schmid erweitert

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Schmid
Kiel (AFP) - Die Staatsanwaltschaft Kiel hat eine weitere Anklage gegen Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid erhoben. Ihm werden zwei weitere so genannte Bankrotthandlungen vorgeworfen, wie Oberstaatsanwalt Uwe Wick mitteilte. Die neue Anklage ist nun ebenfalls Gegenstand des bereits seit Juli laufenden Prozesses gegen Schmid vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Kiel. Den neuen Vorwürfen zufolge soll der Mobilcom-Gründer im Herbst 2002 mit zwei Überweisungen von seinen Konten in Deutschland an eine Bank in Liechtenstein insgesamt 740.000 Euro beiseite geschafft haben.

Zum Zeitpunkt der Überweisungen sei Schmid offiziell bereits zahlungsunfähig gewesen. Auch in dem seit Juli laufenden Verfahren geht es um Vermögensanteile, die Schmid angesichts einer schon gerichtlich angeordneten Millionenkredit-Rückzahlung ins Ausland verschoben haben soll.

In dem Prozess musste sich die Kieler Wirtschaftsstrafkammer nach Angaben einer Gerichtssprecherin bislang vor allem mit diversen Beweisanträgen der Verteidigung beschäftigen. Schmids Anwälte wollten zeigen, dass ihr Mandant zum Zeitpunkt der Vermögensverschiebung noch nicht zahlungsunfähig gewesen sei. Um dies zu belegen, hätten demnach unter anderem Altkanzler Gerhard Schröder, der frühere Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (beide SPD) sowie Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann als Zeugen aussagen sollen. Die betreffenden Anträge wurden von den Richtern aber zurückgewiesen.

(17.12.2007 / Quelle: © 2007 AFP)