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07.12.2007 - Datenschutzbeauftragter erwägt Google-Verbot für Arbeitgeber

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Berlin (AFP) - Arbeitgebern soll in Zukunft nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar verboten sein, im Internet nach Informationen über Bewerber oder Mitarbeiter zu suchen. Vorstellbar sei auf deutscher Ebene ein Verbot, wonach eine im Internet gefundene Information nach fünf Jahren einem Arbeitnehmer nicht mehr entgegengehalten werden dürfe, sagte Schaars Sprecherin der Online-Ausgabe der Tageszeitung "Die Welt". Hintergrund des Vorschlags ist die Praxis von Arbeitgebern, über Suchmaschinen wie Google mehr über die Vergangenheit eines Bewerbers oder Beschäftigten zu erfahren.

Das Google-Verbot würde laut der Sprecherin eine Verwendung solcher Informationen bei der Absage eines Bewerbers oder gegen einen Arbeitnehmer einschränken. Ein solches Gesetz muss der Bundestag im Einklang mit der EU-Datenschutzrichtlinie beschließen.

(07.12.2007 / Quelle: © 2007 AFP)