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07.12.2007 - Datenschutzbeauftragter erwägt Google-Verbot für Arbeitgeber

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Berlin (AFP) -
Arbeitgebern
soll in Zukunft nach Ansicht des
Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar verboten
sein, im Internet nach Informationen über Bewerber oder
Mitarbeiter zu suchen. Vorstellbar sei auf deutscher Ebene
ein Verbot, wonach eine im Internet gefundene Information
nach fünf Jahren einem Arbeitnehmer nicht mehr
entgegengehalten werden dürfe, sagte Schaars
Sprecherin der Online-Ausgabe der Tageszeitung "Die
Welt". Hintergrund des Vorschlags ist die Praxis von
Arbeitgebern, über Suchmaschinen wie Google mehr
über die Vergangenheit eines Bewerbers oder
Beschäftigten zu erfahren.Das Google-Verbot würde laut der Sprecherin eine Verwendung solcher Informationen bei der Absage eines Bewerbers oder gegen einen Arbeitnehmer einschränken. Ein solches Gesetz muss der Bundestag im Einklang mit der EU-Datenschutzrichtlinie beschließen.
(07.12.2007 / Quelle: © 2007 AFP)