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30.11.2007 - Gericht schlägt einstigen T-Online-Aktionären Vergleich vor

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Düsseldorf (AFP) - Im Streit um die Verschmelzung von T-Online mit dem Mutterkonzern Deutsche Telekom hat das zuständige Gericht in Frankfurt am Main den Aktionären einen Vergleich vorgeschlagen. Die Telekom soll den ehemaligen Anteilseignern ihrer Internettochter eine zusätzliche Abfindung von 5,25 Euro pro Aktie zuzüglich Zinsen, insgesamt also rund 600 Millionen Euro zahlen, wie Rechtsanwalt Toni Riedel von der Kanzlei Dreier Riedel in Düsseldorf sagte. Eine Entscheidung solle am 12. Februar fallen.

Der Bonner Konzern hatte seine Internettochter im Oktober 2004, viereinhalb Jahre nach dem Börsengang, wieder von der Börse zurückgekauft. Die Aktionäre bekamen damals T-Aktien zum Tausch oder 8,99 Euro je Aktie in bar. Bezahlt hatten sie einst 27 Euro pro Aktie. Viele sahen sich benachteiligt und hatten vor dem Landgericht Frankfurt am Main geklagt.

(30.11.2007 / Quelle: © 2007 AFP)