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17.11.2007 - Schäuble treibt Online-Durchsuchung weiter voran

Rechner unter der Lupe
Die SPD will solch ein Verfahren erst mittragen, wenn das Bundesverfassungsgericht sich im Frühjahr zu den Voraussetzungen der Online-Durchsuchung nach Landesrecht in Nordrhein-Westfalen geäußert hat.
Laut "Spiegel" nahm Schäuble nun mit einem so genannten Aufhebungserlass den Entwicklungsstopp von Spionage-Software zurück. Damit seien eingefrorene Mittel in Höhe von mehreren hunderttausend Euro für die Arbeit an der "Remote Forensic Software" freigegeben worden. Zuvor habe sich Schäuble eigens im Haushaltsausschuss für die Freigabe eingesetzt und offenbar auch bei SPD-Innenpolitikern Rückendeckung geholt.
Schäuble ist laut "Spiegel" trotz Bedenken, die das Bundesverfassungsgericht bei der mündlichen Verhandlung zur Online-Durchsuchung äußerte, offenbar der Auffassung, die Sicherheitsbehörden müssten sich technisch darauf vorbereiten.
(17.11.2007 / Quelle: © 2007 AFP)



