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31.10.2007 - Gericht untersagt Arcor Werbeanrufe bei Call-by-Call-Kunden

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Arcor-Laden in Frankfurt/Main
Düsseldorf (AFP) - Der Telefonanbieter Arcor darf Kunden, die den Dienst gelegentlich per Call-by-Call nutzen, nicht ohne deren Einverständnis anrufen. Die Werbeanrufe des Unternehmens bei Verbrauchern, die ab und zu über den Anbieter telefonieren, sind nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main nicht zulässig, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mitteilte.

 Arcor hatte argumentiert, die Kunden seien durch das Nutzen der Call-by-Call-Vorwahl von Arcor eine Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen eingegangen. Daher seien die Anrufe zulässig. Das sahen die Richter anders: Auch in diesem Fall gelte das generelle Verbot von Werbeanrufen, denen die Kunden nicht zugestimmt hätten, urteilten sie.

(31.10.2007 / Quelle: © 2007 AFP)