News-Archiv
31.10.2007 - Gericht untersagt Arcor Werbeanrufe bei Call-by-Call-Kunden

Arcor-Laden in Frankfurt/Main
Arcor hatte argumentiert, die Kunden seien durch das Nutzen der Call-by-Call-Vorwahl von Arcor eine Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen eingegangen. Daher seien die Anrufe zulässig. Das sahen die Richter anders: Auch in diesem Fall gelte das generelle Verbot von Werbeanrufen, denen die Kunden nicht zugestimmt hätten, urteilten sie.
(31.10.2007 / Quelle: © 2007 AFP)



