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26.10.2007 - Urteil zu Arzneimittelversand kommt später als erwartet

Pillen
Die im Jahr 2000 gegründeten Versandapotheke DocMorris richtet sich überwiegend an deutsche Kunden, wegen ihres Sitzes im niederländischen Heerlen muss sie sich aber nicht an deutsche Preisbindungen halten. Die vor dem BGH umstrittenen verschreibungspflichtigen Medikamente machten im vergangenen Jahr rund 90 Prozent aller Bestellungen aus.
Mit seiner Klage machte der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb geltend, der Versandhandel sei rechts- und damit auch wettbewerbswidrig. Dagegen argumentierte DocMorris, europäisches und inzwischen auch deutsches Recht erlaube den Versandhandel mit allen zugelassenen Arzneimitteln. In der Vorinstanz hatte das Kammergericht Berlin der niederländischen Versand-Apotheke nur den Handel mit zugelassenen aber rezeptfreien Arzneimitteln erlaubt.
(26.10.2007 / Quelle: © 2007 AFP)



