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25.10.2007 - Arzneimittel-Versandhandel auf höchstrichterlichem Prüfstand

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Karlsruhe (AFP) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag über den Versandhandel mit Arzneimitteln verhandelt. Im Fall der niederländischen Internet-Apotheke DocMorris war insbesondere umstritten, ob nur rezeptfreie oder auch rezeptpflichtige Medikamente auf Bestellung verschickt werden dürfen. Das begründete Urteil sollte voraussichtlich erst am Freitag bekannt gegeben werden. (Az: I ZR 205/04)

Die im Jahr 2000 gegründeten Versandapotheke DocMorris richtet sich überwiegend an deutsche Kunden, wegen ihres Sitzes im niederländischen Heerlen muss sie sich aber nicht an deutsche Preisbindungen halten. Verschreibungspflichtige Medikamente machten im vergangenen Jahr rund 90 Prozent aller Bestellungen aus. Mit seiner Klage machte der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb geltend, der Versandhandel sei rechts- und damit auch wettbewerbswidrig.

Dagegen argumentierte DocMorris, europäisches und inzwischen auch deutsches Recht erlaube den Versandhandel mit allen zugelassenen Arzneimitteln. In der Vorinstanz hatte das Kammergericht Berlin der niederländischen Versand-Apotheke nur den Handel mit zugelassenen aber rezeptfreien Arzneimitteln erlaubt.

(25.10.2007 / Quelle: © 2007 AFP)