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28.09.2007 - Freispruch für Ebay-Käufer nach Ersteigern gestohlener Ware

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Karlsruhe (AFP) - Ein Schnäppchen bei Ebay weit unter Neuwertpreis rechtfertigt nicht den Vorwurf der Hehlerei gegen den Käufer, wenn sich die Auktionsware als gestohlen erweist. Das Landgericht Karlsruhe sprach am Freitag einen Software-Ingenieur frei, der in erster Instanz wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt worden war. Der 47-Jährige hatte bei dem Online-Auktionshaus ein als "nagelneu" angebotenes Navigationsgerät mit einem Ladenpreis von 2137 Euro für 671 Euro ersteigert. Das Landgericht befand nun, auch angesichts des Anfangsgebots von nur einem Euro für das Gerät habe der Käufer nicht zwangsläufig davon ausgehen müssen, dass es sich um Diebesgut handelte. (Az. 18 AK 136/07)

Beim Vorwurf der Hehlerei wegen des Ersteigerns gestohlener Auktionsware komme es auf die Umstände des Einzelfalls an, urteilte die Strafkammer des Landgerichts in Pforzheim. Im vorliegenden Fall habe "die Gesamtwürdigung aller Umstände nicht dazu geführt, dass es sich dem Angeklagten geradezu aufgedrängt hätte, dass es sich um Diebesgut handeln musste". Bei vergleichbaren Auktionen sei es grundsätzlich üblich, mit einem sehr niedrigen Anfangsgebot zu beginnen. Auch müsse der Betrag, zu dem der Zuschlag erfolgt, nicht dem tatsächlichen Wert des ersteigerten Gegenstands entsprechen.

Das Landgericht widersprach damit in der Berufungsverhandlung der Auffassung des Amtsgerichts Pforzheim. Das erstinstanzliche Gericht war zu der Überzeugung gelangt, der Angeklagte habe zumindest billigend in Kauf genommen, dass das Gerät aus einem Diebstahl stammte. Einen solchen bedingten Vorsatz vermochte das Landgericht aber nicht zu erkennen. Als Fahrlässigkeitstat ist Hehlerei jedoch nicht strafbar. Im vorliegenden Fall habe es auch keine weiteren Umstände gegeben, die den Erwerber eindeutig auf das Diebesgut hinweisen mussten, befand das Landgericht. Insbesondere stammte das Angebot aus einem EU-Land, in dem der Gerätehersteller präsent sei. Das gestohlene Navigationsgerät war von Polen aus über Ebay verkauft worden.

(28.09.2007 / Quelle: © 2007 AFP)