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17.09.2007 - Microsoft verliert im Kartellstreit gegen die EU-Kommission

Infografik: Der Software-Riese Microsoft
In den wesentlichen Punkten gaben die Luxemburger Richter der damaligen Entscheidung der EU-Kommission recht. Nach Beschwerden von Wettbewerbern hatte die Behörde dabei von Microsoft verlangt, solche Teile des Betriebssystems Windows offenzulegen, die notwendig sind, damit Anwendungen anderer Hersteller auf Rechnern mit dem Windows-Betriebssystem funktionieren.
Die Auflage sei angemessen gewesen, weil Microsoft bei dem Betriebssystem eine marktbeherrschende Stellung gehabt habe, was Wettbewerber bei auf Windows-Basis laufender Software benachteiligt habe. Das Gericht folgte der Kommission auch darin, dass Microsoft Wettbewerber behindert habe, weil das marktbeherrschende Betriebssystem Windows automatisch mit dem Medienabspielprogramm Windows Media Player (WMP) gekoppelt war. Anbieter anderer Software wie dem Real-Player seien durch die Allgegenwärtigkeit des Microsoft-Programms benachteiligt gewesen.
Microsoft werde das Urteil gründlich studieren, kündigt Unternehmensvertreter Brad Smith an. Wenn auf Grund dieser Entscheidung das Unternehmen weitere Auflagen erfüllen müsse, werde Microsoft dies tun. Ob das Unternehmen Widerspruch gegen das Urteil einlegen wird, ließ Smith dabei offen.
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sprach von einem wegweisenden Urteil, das Verbrauchern bei Software mehr Auswahl garantiere. Ihre Behörde werde ihr Möglichstes tun, damit Microsoft schnell alle Auflagen erfülle. Im Sommer 2006 hatte die Kommission deswegen bereits ein Zwangsgeld von über 280 Millionen Euro verhängt und noch im März diesen Jahres mit weiteren Strafen gedroht.
ECIS, eine Interessenvertretung konkurrierender Software-Hersteller wie Adobe, IBM und Oracle, wertete das Urteil als klare Auflage für Microsoft, künftig die Schnittstelleninformationen offenzulegen. Das Urteil sei ein Meilenstein für den Wettbewerb, begrüßte die in der FSFE vertretenen Entwickler von Umsonst-Software die Entscheidung.
(17.09.2007 / Quelle: © 2007 AFP)



