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14.09.2007 - Europas Spielregeln für den Wettbewerb auf dem Prüfstand
Der Streit zwischen Microsoft und der EU-Wettbewerbsaufsicht reicht in den Anfang der 90er Jahre zurück. Der nun vor dem EU-Gericht verhandelte Fall begann mit einer Beschwerde aus dem Jahr 1998. Damals beklagte sich Sun Microsystems in Brüssel darüber, dass Microsoft solche Teile seiner Software nicht offenlegt, die andere Software-Entwickler brauchen, wenn ihre Programme mit Microsoft-Betriebssystemen zusammenarbeiten können sollen. Konkret ging es um das Windows-Betriebssystem für Arbeitsgruppenserver, wie sie vor allem in den Netzen von Unternehmenskunden verwendet werden.
Zwei Jahre später weitete die Kommission das Verfahren aus, weil Microsoft mit seinem bereits marktbeherrschenden Betriebssystem Windows das Medienabspielprogramm Windows Media Player (WMP) koppelte. Anbieter anderer Abspielprogramme hatten das Nachsehen. Nach Ansicht der Kommission war diese Kopplung nur Teil einer größeren Strategie in Redmond: nämlich mit Hilfe eines de-facto-Monopols beim Betriebssystem - schätzungsweise etwa 95 Prozent aller Computer weltweit laufen mit Microsoft-Betriebssystemen - auch andere Märkte wie für die Übertragung und Kodierung digitaler Medien zu beherrschen.
Marktbeherrschung ist aber nicht nur für andere Unternehmen schlecht, sondern vor allem auch für die Verbraucher. Ohne Wettbewerber auf gleicher Augenhöhe können "super-dominante" Unternehmen - so nennt die Kommission inzwischen Microsoft - die Preise für ihre Produkte praktisch frei bestimmen und haben auch wenig Anreize, ihrer Produkte ständig zu verbessern.
Microsoft bestritt von Beginn an jegliche Verfehlung und auch die Kompetenz der Brüsseler Behörde insgesamt. Ein Antrag auf einstweilige Aussetzung der Kommissionsentscheidung hatte zwar keinen Erfolg, Kritiker gestehen dem Konzern aber zu, mit dem Klageweg Zeit gewonnen zu haben, um die Konkurrenz weiter abzuhängen. So erfüllte Microsoft die von Brüssel 2004 verhängten Auflagen für mehr Wettbewerbsgleichheit mindestens zum Teil nicht, weshalb die Kommission im Juli 2006 bereits ein Zwangsgeld von über 280 Millionen Euro verhängte. Noch im März diesen Jahres sah sich Brüssel veranlasst, mit weiteren Strafen zu drohen.
Geht es für die Kommission bei dem Urteil auch um ihre Reputation, steht für die Software-Branche viel mehr auf dem Spiel. Die Brüsseler Auflagen stellen einen Eingriff in ein ganzes Geschäftsmodell dar und fordern die Offenlegung zumindest eines Teils des geistigen Eigentums von Microsoft. Kann sich Microsoft dagegen erfolgreich wehren, schwant der Konkurrenz Böses.
Software-Hersteller wie Adobe, Corel, IBM, Nokia und Oracle, die sich in dem Gremium ECIS zusammengeschlossen haben, sehen bereits das nächste Problem für fairen Wettbewerb. Mit dem Windows-Nachfolger Vista und dem neuen Microsoft-Programmpaket Office 2007 bringe Microsoft neue und konkurrierende Dateiformate auf dem Markt wie XAML für das Internet oder OOXML für Büroanwendungen, warnte ECIS. Darin gespeicherte Dokumente würden allerdings wirklich reibungslos nur auf einem Betriebssystem laufen - dem von Microsoft. Der nächste Wettbewerbsstreit ist mitprog
(14.09.2007 / Quelle: © 2007 AFP)



