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13.09.2007 - Kritik an Regierungsplänen zum Schutz vor Telefonwerbung

Telefon
Hauk sagte der "Berliner Zeitung", Kunden sollten einen telefonisch geschlossenen Vertrag eigens bestätigen müssen, bevor er gültig werde. "Verbraucherschutz bedeutet nicht, den Verbraucher in die Pflicht zu nehmen, sondern den Unternehmer." Die Kunden müssten sich noch einmal Gedanken machen können, ob sie die bestellte Ware oder Dienstleistung wirklich wollten.
"Verträge sollten erst nach sorgfältiger Prüfung und schriftlicher Bestätigung durch den Verbraucher wirksam werden," forderte von Braunmühl. Dies könne auch per Fax oder E-Mail erfolgen.
Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn sagte: "Es bleibt das Problem, dass die geschädigten Verbraucher selbst aktiv werden müssen, um von ungewollten Verträgen am Telefon los zu kommen." Sie forderte eine explizite Unterschriftenregelung.
(13.09.2007 / Quelle: © 2007 AFP)



