News-Archiv
12.09.2007 - Regierung will besseren Schutz vor Telefonwerbung

Telefon
Außerdem sollen Verbraucher mehr Möglichkeiten haben, am Telefon geschlossene Verträge zu widerrufen. An sich sind unerwünschte Werbeanrufe in Deutschland bereits per Gesetz verboten. Wer gegen dieses Verbot verstößt, soll in Zukunft nach den Plänen des Bundesjustizministeriums ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro zahlen. Zudem soll in dem Gesetz klargestellt werden, dass Werbeanrufe nur dann zulässig sind, wenn der Angerufene dem Anrufer vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Damit will das Ministerium nach eigenen Angaben verhindern, dass sich Anrufer auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem anderen Zusammenhang oder nachträglich erteilt hat.
Bei Verträgen, die direkt am Telefon abgeschlossen werden, gibt es bislang in vielen Fällen keine Möglichkeit für einen Widerruf. Auch dies soll sich für einige Bereiche nun ändern, bei denen ungewollte Telefonwerbung sehr häufig sei: So sollten Verbraucher in Zukunft auch Verträge über Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte sowie über Wett- und Lotteriedienstleistungen widerrufen können, wenn sie diese über das Telefon abschließen. Dabei soll es nicht darauf ankommen, ob der Werbeanruf erwünscht oder unerwünscht war. Die Frist für den Widerruf soll zwischen zwei und vier Wochen betragen - aber erst, nachdem der Verbraucher schriftlich über sein Widerrufsrecht informiert worden ist.
Schon seit längerem in Planung ist eine Regelung, nach der die Anrufer ihre Rufnummer bei Werbeanrufen nicht mehr unterdrücken dürfen. Dies solle nun in den geplanten Gesetzentwurf einfließen, bekräftigte Zypries. Auch bei Verstößen gegen diese Regelung soll ein Bußgeld drohen.
(12.09.2007 / Quelle: © 2007 AFP)



