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31.08.2007 - Kein Durchbruch bei Verhandlungen über Online-Durchsuchungen

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Der Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der der Nachrichtenagentur AFP vorliegt, sieht zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus weit reichende Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) bei der Online-Durchsuchung vor. So darf das BKA laut Entwurf für maximal drei Tage auch ohne richterliche Genehmigung Online-Durchsuchungen vornehmen. Zudem ist ein Zugriff auf Computer demnach auch dann erlaubt, wenn durch die Maßnahme unverdächtige Personen mitbetroffen sind, etwa weil mehrere Personen den betreffenden Computer nutzen oder der PC Bestandteil eines Netzwerks ist. Die Verhandlungsrunde beschäftigte sich mit rechtlichen Fragen wie dem Umgang mit Informationen unbeteiligter Dritter.
Bosbach warnte auf N-24 unterdessen vor einer Verunsicherung der Computernutzer in der Bevölkerung. Die Debatte um Online-Durchsuchungen werde "hysterisch geführt": "Es wird mittlerweile der Eindruck erweckt, als plane der Staat eine Art Schleppnetzfandung im Netz." Die Untersuchungen richteten sich ausschließlich gegen terroristische Gefährder und würden sich auf rund zwölf Fälle pro Jahr beschränken, sagte ein Sprecher von Schäuble.
Wiefelspütz sagte, die Koalitions-Verhandlungen hätten weitere Fragen aufgeworfen, die nun abgearbeitet werden müssten. Mit Blick auf die Äußerungen von SPD-Fraktionschef Peter Struck sagte Wiefelspütz, die endgültige Entscheidung über das "ob und wie" von Online-Durchsuchungen müsse noch abgewartet werden. Struck hatte zuvor erklärt, er sei nicht grundsätzlich gegen eine Online-Durchsuchung, wolle jedoch eine grundsätzliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten.
Unterdessen mehrten sich kritische Stimmen von Seiten der Opposition. FDP-Innenexperte Max Stadler kritisierte die Schäuble-Pläne als "vertrauenszerstörend". "Das ist ein Eingriff in die Privatsphäre, der noch schwerer wiegt als der große Lauschangriff", sagte Stadler im ZDF.
(31.08.2007 / Quelle: © 2007 AFP)



