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28.08.2007 - Yahoo weist Klage wegen Beihilfe zur Folter zurück

Yahoo-Niederlassung in China
Yahoo erklärte in seinem Antrag, es sei gesetzlich zur Weitergabe der Informationen gezwungen gewesen. "Meinungsfreiheit, wie wir sie in den USA verstehen, ist in China nicht die Regel", erklärte Yahoo. Darüber hinaus hätten die Informationen von Yahoo nicht die Ermittlungen ausgelöst und keine wesentlichen Beweise für die Verurteilungen geliefert. Auch wären die Regierungskritiker das Risiko eingegangen, verhaftet zu werden, als sie die Dienste von Yahoo China für ihre gesetzeswidrigen Aktivitäten nutzten.
Die Frau eines der betroffenen Regierungskritiker hatte die Klage im April eingereicht. Wang Xiaoning hatte im Internet für die Demokratie geworben und war zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt worden. In seinem Urteil beruft sich das chinesische Gericht zehnmal auf Informationen von Yahoo.
"Yahoo hat meinen Mann aus wirtschaftlichen Interessen verraten", hatte Yu Ling in ihrer Klage argumentiert. Mit der Klage will die Chinesin erreichen, dass Yahoo nicht länger Informationen zur Identität seiner Nutzer auf Verlangen Pekings herausgibt. Ebenfalls betroffen ist ein weiterer Chinese, der 2005 wegen Geheimnisverrat verurteilt wurde, nachdem er einen Erlass der Regierung im Internet veröffentlicht hatte.
(28.08.2007 / Quelle: © 2007 AFP)



