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29.08.2007 - "Bundestrojaner" ist schon fast einsatzbereit

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Berlin (AFP) - Der umstrittene "Bundestrojaner" zur Online-Durchsuchung von Computern, die Terror-Verdächtige nutzen, ist nahezu einsatzbereit. Dies geht aus Schreiben des Bundesinnenministeriums hervor, die das Internetportal "netzpolitik.org" veröffentlichte. AFP dokumentiert im Folgenden, wie das Überwachungsprogramm funktioniert und was es ausspähen soll:

Das in der Öffentlichkeit als "Bundestrojaner" betitelte Schnüffelprogramm heißt im Fachjargon des Bundeskriminalamts (BKA) "Remote Forensic Software" (RFS). Diese Software muss individuell für den Rechner einer Zielperson geschrieben werden, um das jeweilige Sicherheitssysteme unbemerkt überwinden zu können.

Die BKA-Experten müssen deshalb im äußersten Fall heimlich in die Wohnung der Zielperson eindringen und dort zunächst das Betriebssystem und die Firewall des Computers erkunden. Dann wird die passende RFS erstellt, die auf dem Rechner mit unterschiedlichen Methoden installiert werden kann, auch durch einen erneuten Einsatz in der Wohnung. "Nur in begründeten Ausnahmefällen" werde versucht, den Trojaner in E-Mails von Behörden zu verstecken und online einzuschleusen, heißt es in dem Papier. Ist der Trojaner auf dem Rechner installiert, kann er dort auch an die E-Mails angehängt werden, die die Zielperson an andere Verdächtige abschickt. Das BKA könnte so schnell in die PCs mehrerer Gefährder eindringen.

Die RFS soll nicht eine gesamte Festplatte kopieren, sondern gezielt nach zuvor individuell festgelegten Schlüsselwörtern oder Verzeichnissen suchen. Damit wird nicht nur unnötige Datenflut verhindert. Es soll auch sichergestellt werden, dass keine Daten aus dem von der Verfassung geschützten intimen Kernbereich der persönlichen Lebensgestaltung übertragen werden. Die RFS könnte auch Tastatureingaben erfassen, damit Passwörter entschlüsselt werden können. Die so gewonnenen Daten werden von der RFS gespeichert und an einen BKA-Server übertragen, sobald eine Internetverbindung besteht.

Der Einsatz des Schnüffelprogramms soll bei allen "informationstechnischen Systemen" möglich sein. Dazu zählen laut Ministerium auch Mobilgeräte wie Handys, Smartphones oder Blackberries. Server von Internet-Cafés können demnach ebenfalls Ziel einer Online-Durchsuchung sein. Gespräche würden allerdings nicht mitgeschnitten, sondern nur die Verbindungsdaten erfasst.

(29.08.2007 / Quelle: © 2007 AFP)