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31.08.2007 - Schäuble will Online-Durchsuchung ohne vorherige Genehmigung

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Berlin (AFP) - Die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zur heimlichen Online-Durchsuchung von Computern gehen offenbar deutlich weiter als bisher bekannt. Wie die "Berliner Zeitung" unter Berufung auf den Entwurf des neuen BKA-Gesetzes berichtet, soll das Bundeskriminalamt auch ohne richterliche Genehmigung Online-Durchsuchungen vornehmen dürfen. Zudem solle ein Zugriff auf Computer künftig auch erlaubt sein, wenn durch die Maßnahme unverdächtige Personen mitbetroffen sind. Unterdessen kritisierten ein FDP-Experte sowie ein Datenschutzberater der EU-Kommission das Gesetzesvorhaben Schäubles.

Neben der umstrittenen Online-Durchsuchung enthält der Entwurf des neuen BKA-Gesetzes laut "Berliner Zeitung" unter anderem auch stark ausgeweitete Möglichkeiten zur Erhebung personenbezogener Daten und für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Auch der Personenkreis, auf den das BKA seine Ermittlungen ausweiten kann, ist in dem Gesetzentwurf demnach deutlich weiter gefasst als bislang. So sollen die Ermittler künftig nicht nur von Terrorverdächtigen Daten erheben dürfen, sondern auch von "Kontakt- und Begleitpersonen", derer sich potenzielle Täter "zur Begehung der Straftat bedienen könnten".

Der Berater für Datenschutz der EU-Kommission Spiros Simitis kritisierte die Schäuble-Pläne als "unvereinbar mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben": "Für alle gelten Grundsätze, die sich aus der Verfassung ergeben", sagte der EU-Kommissar im Deutschlandradio Kultur. Jeder Bürger müsse bei einer Mitteilung einer staatlichen Stelle davon ausgehen können, dass diese nicht versucht, über die Mitteilung an private Informationen zu gelangen.

FDP-Innenexperte Max Stadler kritisierte die bekannt gewordenen Pläne über weit gehende Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) zu Online-Durchsuchungen als "vertrauenszerstörend". Der Politiker bezeichnete die Pläne im ZDF-Morgenmagazin als einen "Schritt in den Überwachungsstaat". Die Pläne seien "generell abzulehnen", da sie "weit über das Ziel hinausschießen".

(31.08.2007 / Quelle: © 2007 AFP)