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31.08.2007 - Schäuble will Online-Durchsuchung ohne vorherige Genehmigung

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Neben der umstrittenen Online-Durchsuchung enthält der Entwurf des neuen BKA-Gesetzes laut "Berliner Zeitung" unter anderem auch stark ausgeweitete Möglichkeiten zur Erhebung personenbezogener Daten und für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Auch der Personenkreis, auf den das BKA seine Ermittlungen ausweiten kann, ist in dem Gesetzentwurf demnach deutlich weiter gefasst als bislang. So sollen die Ermittler künftig nicht nur von Terrorverdächtigen Daten erheben dürfen, sondern auch von "Kontakt- und Begleitpersonen", derer sich potenzielle Täter "zur Begehung der Straftat bedienen könnten".
Der Berater für Datenschutz der EU-Kommission Spiros Simitis kritisierte die Schäuble-Pläne als "unvereinbar mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben": "Für alle gelten Grundsätze, die sich aus der Verfassung ergeben", sagte der EU-Kommissar im Deutschlandradio Kultur. Jeder Bürger müsse bei einer Mitteilung einer staatlichen Stelle davon ausgehen können, dass diese nicht versucht, über die Mitteilung an private Informationen zu gelangen.
FDP-Innenexperte Max Stadler kritisierte die bekannt gewordenen Pläne über weit gehende Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) zu Online-Durchsuchungen als "vertrauenszerstörend". Der Politiker bezeichnete die Pläne im ZDF-Morgenmagazin als einen "Schritt in den Überwachungsstaat". Die Pläne seien "generell abzulehnen", da sie "weit über das Ziel hinausschießen".
(31.08.2007 / Quelle: © 2007 AFP)



