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31.08.2007 - Bayerns Justizministerin für Online-Durchsuchung im Strafprozess

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München (AFP) - Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) hat gefordert, auch in der Strafprozessordnung eine eindeutige gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen zu schaffen. "In einem BKA-Gesetz sind nur die Befugnisse zur Gefahrenabwehr geregelt. Wir brauchen die Online-Durchsuchung aber nicht nur um Straftaten zu verhindern, sondern auch um Straftaten aufzuklären", erklärte Merk am Freitag. Es gebe Fälle schwerster Straftaten, in denen andere Ermittlungsmaßnahmen nicht ausreichen.

Auch bei schwieriger Beweislage sei es ein wesentlicher Auftrag des Rechtsstaates, dem Treiben von Schwerstkriminellen einen Riegel vorzuschieben und sie entsprechend zu bestrafen, erklärte Merk weiter.

(31.08.2007 / Quelle: © 2007 AFP)