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19.07.2007 - BGH prüft Auskunftsrecht bei unerwünschter Werbe-SMS

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Werbe-SMS
Karlsruhe (AFP) - Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft heute, welche Rechte ein Handy-Nutzer hat, um sich gegen unerwünschte Werbe-SMS zu wehren. Im aktuellen Fall behauptet der Kläger, unverlangt eine Werbe-SMS auf seinem Handy empfangen zu haben. Um seinen Unterlassungsanspruch durchzusetzen, benötige er vom Mobilfunkbetreiber T-Mobile den Namen und die Anschrift des Rufnummern-Inhabers.

T-Mobile ist Inhaberin des Rufnummernblocks, zu dem die Rufnummer gehört und verweigert bislang die Herausgabe der Daten. Amtsgericht und Landgericht Bonn hatten der Klage stattgegeben.

(19.07.2007 / Quelle: © 2007 AFP)