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27.07.2007 - Schäuble beharrt auf Online-Durchsuchungen

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Schäuble
Berlin (AFP) - Im Streit um heimliche Online-Durchsuchungen sind die Fronten in der Bundesregierung weiter verhärtet: Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (beide CDU) bekräftigten ihre Haltung, wonach die Möglichkeit von Online-Durchsuchungen im BKA-Gesetz enthalten sein müsse. Zuvor hatte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) ein Einlenken der Union festgestellt. Vor dem Bundesverfassungsgericht steht am 10. Oktober die gesetzliche Berechtigung des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes zu Online-Durchsuchungen auf dem Prüfstand.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte, aus Sicht Schäubles werde es ein BKA-Gesetz ohne die Online-Durchsuchungen nicht geben. Auch ein Regierungssprecher erklärte, die Kanzlerin könne sich kein Gesetz ohne die Online-Durchsuchung vorstellen. Die Union will das Gesetz zu neuen Befugnissen des Bundeskriminalamts (BKA) im Anti-Terror-Kampf noch im Herbst verabschieden. Die SPD will warten, bis das Bundesverfassungsgericht das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz geprüft hat, das Online-Durchsuchungen bereits ermöglicht. Über eine BKA-Novelle ohne Online-Durchsuchung würde die SPD noch in diesem Jahr entscheiden.

Gegen das Ende 2006 in Kraft getretene Landesgesetz sind mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mitteilte. Die Beschwerdeführer machen unter anderem geltend, das heimliche Ausspähen von Computern verstoße gegen das von der Verfassung geschützte Recht auf Unverletztlichkeit der Wohnung. Ein Urteil wird im März 2008 erwartet.

Zypries sagte der "Berliner Zeitung": "Der Innenminister scheint inzwischen von seiner Forderung abzurücken, dass der Gesetzentwurf zu den neuen Zuständigkeiten des Bundeskriminalamts die heimlichen Online-Durchsuchungen enthalten muss." Eine spätere Beratung des Themas "ist vernünftig und entspricht der Position der SPD". Zudem könne dann auch berücksichtigt werden, wie das Bundesverfassungsgericht die Klage gegen die Online-Durchsuchungen bewerte. Zypries begründete die Vorbehalte der SPD damit, dass die Durchsuchungen ein extremer Eingriff in die Privatsphäre seien.

Der FDP-Innenexperte Max Stadler erklärte in Berlin: "Es steht zu befürchten, dass die SPD letztlich nachgibt." Grünen-Chefin Claudia Roth kritisierte: "Das Verwirrspiel um die innere Sicherheit geht weiter." Der Bundesinnenminister schiebe verfassungsrechtliche Bedenken zur Seite. "Schäubles Schnüffel-Staat passt nicht zur freiheitlichen Architektur des Grundgesetzes", erklärte Roth in Berlin.

(27.07.2007 / Quelle: © 2007 AFP)