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23.06.2007 - Kontrollen bei Killerspielen sind offenbar mangelhaft

Ballerspiel am Bildschirm
So fehlten nachvollziehbare Kriterien für die Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen. Zudem werde in die Bewertung der Spiele das Suchtrisiko ebenso wenig einbezogen wie das angstmachende Potenzial eines Spiels.
Die Studie kritisiere zudem, dass sich Altersempfehlungen an "medienkompetente Jugendliche", aber nicht an gefährdete, unreife Altersgenossen richteten. Im Zentrum der HBI-Kritik steht die Arbeit der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle), die für die Kennzeichnung zuständig ist. Deren Bewertungen seien von sehr "unterschiedlicher Struktur, Differenziertheit und Qualität", was für Transparenz und Akzeptanz nicht optimal sei, klagten die Gutachter.
Mangelhaft sei auch die Zusammenarbeit mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Die Folge sei, dass gefährliche Killerspiele schon zum größten Teil verkauft seien, ehe sie verboten würden. Ob solche Produkte tatsächlich nicht in den Handel kommen, werde zudem kaum geprüft, weil sich weder Ordnungsämter noch Polizei oder Staatsanwaltschaften zuständig fühlten.
(23.06.2007 / Quelle: © 2007 AFP)



