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23.05.2007 - Wettbewerbszentrale warnt vor Kostenfallen im Internet

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Am Computer
Bad Homburg (AFP) - Kostenpflichtige Angebote im Internet müssen auch als solche klar zu erkennen sein: Wegen Verstoßes gegen das Verbot irreführender Werbung hat das Landgericht Darmstadt nun ein Unternehmen zu einer Strafe von 24.000 Euro verurteilt. Das teilte die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg mit. Die verurteilte Firma hatte auf zahlreichen Internetseiten für die Aufnahme in eine Datenbank geworben, über die Nutzer Liedertexte, Hausaufgaben oder Gedichte abrufen, Kurzmitteilungen versenden oder Musiktitel tauschen konnten. Nicht zu erkennen war aber, dass dies auch Geld kostete.

Nach Abmahnungen und Unterlassungserklärungen wurde die Firma dafür in zwölf Fällen zu je 2000 Euro Strafe verurteilt. Sie kann dagegen noch Berufung einlegen.

Gegen vier weitere Internetanbieter reichte die Wettbewerbszentrale Klagen wegen irreführender Werbung ein. Auf den beanstandeten Seiten können Nutzer ihre persönliche Lebenserwartung abfragen, ihre Intelligenz testen, nach den Ursprüngen ihres Namens forschen oder Kochrezepte abrufen. Zahlreiche weitere Anbieter mahnte die Wettbewerbszentrale wegen irreführender Werbung ab.

  1. Liste von Kostenfallen im Internet

(23.05.2007 / Quelle: © 2007 AFP)