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13.02.2007 - Technologietransfer: Neue Richtlinie fördert kleine und mittlere Unternehmen

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Staatsminister Thomas Jurk

Staatsminister Thomas Jurk
Der Freistaat Sachsen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), wenn sie neueste Produkt- oder Verfahrensinnovationen von Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen übernehmen wollen. Dazu hat das Kabinett in Dresden heute eine Richtlinie verabschiedet.

"Mit unserer neuen Technologietransfer-Förderung wollen wir dieses große Potenzial für den Mittelstand besser nutzbar machen und den Transfer von Know-how intensivieren", sagt Wirtschafts- und Arbeitsminister Thomas Jurk (SPD). Dafür wurde der Kreis der Antragsteller geöffnet: Die Förderung geht jetzt direkt an die kleinen und mittleren Unternehmen, also diejenigen, die innovative Technologien nutzen, statt wie bisher an die Vermittler (Technologiezentren). Die Förderquote beträgt 45 Prozent. Technologieorientierte Existenzgründer und junge Unternehmen (Antragstellung bis zwei Jahre nach Gründung) erhalten bei der Inanspruchnahme von Beraterdienstleistungen und bei erstmaliger Antragstellung eine um fünf Prozentpunkte erhöhte Förderquote.

"Die Förderung soll dazu beitragen, die Innovationskraft der mittelständischen Unternehmen zu stärken und das technische und finanzielle Risiko zu mindern, das häufig mit der Integration neuer Technologien in betriebliche Prozesse verbunden ist", so Jurk weiter.

Für die Unterstützung von Technologietransfermaßnahmen ist in der Strukturfondsperiode 2007 bis 2013 eine Kofinanzierung aus EFRE-Mitteln vorgesehen. In diesem Zeitraum stehen insgesamt 57 Millionen Euro zur Verfügung. Die Richtlinie tritt am 14. Februar 2007 in Kraft. Anträge können bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB), Abteilung Technologieförderung eingereicht werden.

(13.02.2007 / Quelle: saxxess.com / Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit / Bild: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit)