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08.02.2007 - AIDA vs. aidu: Kreuzfahrt-Unternehmen gewinnt Markenrechtsklage gegen Leipziger Unister GmbH

Logo des Internetreiseportals aidu.de
Das Rostocker Unternehmen AIDA Cruises hatte Klage gegen Unister erhoben, da es aufgrund der Namensähnlichkeit Verwechslungen fürchtet. Wie Hansjörg Kunze, Director Corporate Communications bei AIDA Cruises, auf Anfrage von saxxess.com betonte, sieht der Kreuzfahrt-Anbieter seine Auffassung über die Markenrechtslage nun bestätigt. "Wir begrüßen das Urteil sehr", so Kunze.
Die Unister GmbH hofft hingegen, in zweiter Instanz am Oberlandesgericht Köln erfolgreich zu sein. "Notfalls ziehen wir bis vor den Bundesgerichtshof", sagte Thomas Wagner, Gründer und Geschäftsführer des Internet-Unternehmens.
Den beantragten Vollstreckungsschutz billigte das Kölner Landgericht der Unister GmbH nicht zu. Somit kann AIDA Cruises mit diesem Urteil die Erreichbarkeit des Internetreiseportals unter der Domain "aidu.de" unterbinden. Ob dies tatsächlich geschehen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar. Hansjörg Kunze von AIDA verwies darauf, dass das Urteil in den nächsten Tagen genau geprüft und über das weitere Vorgehen beraten werden müsse.
Sollte sich AIDA für die Vollstreckung des Urteils entscheiden und den Domain-Namen "aidu.de" verbieten lassen, so kündigte Unister an, umgehend zu reagieren: Das Portal wäre dann unter www.ab-in-den-urlaub.de erreichbar. In diesem Fall kämen jedoch erhebliche Marketing- und Werbekosten auf das Unternehmen zu, so Wagner.
Die Unister GmbH aus Leipzig wurde im Jahr 2001 von Thomas Wagner gegründet und entwickelte sich zu einem mittelständischen Unternehmen mit 110 Vollzeitangestellten. Unister betreibt Internetportale aus den Bereichen Auktionen, Auto, Preisvergleich, Reise, Finanzen/Versicherungen und soziale Netzwerke. Zu den wichtigsten Bausteinen des Unternehmens zählt nach eigenen Angaben das Reiseportal aidu.de.
(08.02.2007 / Quelle: saxxess.com / Unister GmbH / AIDA Cruises / Bild: Unister GmbH)



